Menschen ohne formalen Berufsabschluss, ihre Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen anerkennen lassen wollen, müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Menschen ohne formalen Berufsabschluss, ihre Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen anerkennen lassen wollen, müssen mindestens 25 Jahre alt sein. (Foto: © Cathy Yeulet/123RF.com)

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Bundestag verabschiedet Berufsbildungsvalidierungsgesetz

Der Bundestag hat das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz verabschiedet. Das Handwerk begrüßt besonders die im Gesetz verankerte Altersgrenze von 25 Jahren.

Menschen ohne formalen Berufsabschluss sollen ihre Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen in Zukunft anerkennen lassen können. Das regelt das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BvADiG), das der Bundestag jetzt verabschiedet hat. Mit dem Gesetz soll die berufliche Bildung außerdem digitalisiert und entbürokratisiert werden.

Das Gesetz soll es erlauben, die berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde, festzustellen, zu bescheinigen und "im System der beruflichen Bildung anschlussfähig zu machen". Zweitens soll es medienbruchfreie digitale Prozesse ermöglichen.

Vom Handwerk geforderte Altersgrenze kommt

Wichtig für das Handwerk: Die von verschiedenen Handwerkorganisationen geforderte Altersgrenze ist in dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf enthalten. Teilnehmer am Berufsvalidierungsverfahren müssen damit mindestens 25 Jahre alt sein. Im Kabinettsentwurf war diese Grenze noch nicht vorgesehen. 

Für die Altersgrenze setzten sich sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktion der CDU/CSU ein. "Mit seinem Beschluss stellt der Bundestag die Weichen, um die Fachkräftesicherung im Handwerk mithilfe der Berufsvalidierung zu stärken", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

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Schnellste Karrierechancen durch betriebliche Ausbildung

"Der für Handwerksbetriebe durchaus bedeutsamen Zielgruppe von Erwachsenen, die durch langjährige Tätigkeit im Handwerk berufliche Kompetenzen erworben, aber keine Ausbildung abgeschlossen haben, bietet die Validierung eine wichtige zweite Chance." Ihre Leistung und ihre Kompetenzen würden anerkannt und sie würden in ihrer beruflichen Entwicklung bestärkt.

Gleichzeitig stelle der Bundestag mit der Altersgrenze für den Zugang zur Validierung sicher, dass dieses Verfahren nicht zulasten der betrieblichen Ausbildung geht. Schwannecke: "Für junge Menschen bleibt klar, dass eine Ausbildung weiter der beste und zügigste Weg ist, um ihre Bildungskarriere im Handwerk zu starten." 

Verfahrensordnung zügig vorlegen

Er fordert die Bundesregierung dazu auf, schnell die vorgesehene Verfahrensordnung für die Berufsvalidierung vorzulegen, damit die Umsetzung der Berufsvalidierung durch die Handwerkskammern mit den ehrenamtlichen Prüfern ab dem kommenden Jahr gelingt. "Vorbild sollten die Standards aus dem erfolgreich erprobten Validierungsverfahren im Projekt ValiKom sein", so Schwannecke

Das Gesetz sei ein Baustein für die Sicherung von Fachkräften, sagt Friedhelm Boginski (FDP), Berichterstatter für das Thema berufliche Bildung. Im Handwerk sei jede zehnte Fachkraft unterqualifiziert und habe keinen formalen Ausbildungsabschluss. Dazu gehörten Handwerksgesellen, die praktisch als Meister tätig seien oder Studienabbrecher auf Gesellenstellen. Mehr als die Hälfte der Geringqualifizierten ohne formalen Berufsabschluss würde als Fachkräfte beschäftigt.

Keine Entwertung der beruflichen Bildung

"Dass die Bundesregierung ursprünglich ein Validierungsverfahren ohne Begrenzung des Mindestalters beschließen wollte, ist mir unbegreiflich", so der Berichterstatter des CDU/CSU-Fraktion, Stephan Albani. "Es ist dem massiven Druck der Handwerks- und Wirtschaftskammern sowie der Unionsfraktion zu verdanken, dass die Regierungsfraktionen Einsicht zeigten und nun eine Altersgrenze von 25 Jahren eingefügt haben." Die Unionsfraktion habe sich während des gesamten parlamentarischen Prozesses dafür eingesetzt, dass durch das neue Validierungsverfahren keine Entwertung der beruflichen Bildung entsteht.

Berichterstatterin Jessica Rosenthal (SPD) sprach von einem bedeutenden Erfolg für die berufliche Bildung. Künftig werde die langjährige Berufserfahrung nicht nur wertgeschätzt, sondern auch bescheinigt. Es gehe nicht darum, eine Berufsausbildung einfach wegzulassen. Vielmehr sollten sich junge Leute für eine Ausbildung entscheiden, denn eine abgeschlossene Ausbildung sei auch das wirksamste Mittel gegen Arbeitslosigkeit

Zweite Chance für Betroffene

Das Gesetz werde dazu beitragen, mehr Fachkräfte zu gewinnen, die wiederum mehr Ankernennung bekämen und Perspektiven hätten, erklärt Anja Reinalter (Grüne). Sie gehe davon aus, dass die gesetzliche Änderung vielen Betroffenen eine zweite Chance eröffnet. "Es ist erstrebenswert, Fachkraft zu werden." Bisher seien die Problemfälle kaum erreicht worden: "Jetzt bauen wir eine Brücke."

Kritik kam aus der AfD-Fraktion: Nicole Höchst sprach von "blumigen Zielen und Wunschvorstellungen". Das Gesetz sei nicht nötig, weil es im Berufsbildungsgesetz schon entsprechende Regelungen gebe. Sie warnte vor gefährlichen Folgen der Reform durch einen Qualitätsverlust. Wenn ein Elektriker nicht alle Inhalte parat habe, könne dies womöglich sogar lebensgefährlich sein. Mit dem Gesetz werde die Berufsbezeichnung zur Wundertüte.

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Text: / handwerksblatt.de

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