Frauen mit Migrationserfahrung sollen mit "My Turn" durchstarten
Das ESF-geförderte Programm "My Turn" soll Frauen mit Migrationserfahrung auf dem Weg in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung begleiten. Es soll bundesweit von über 140 Trägern umgesetzt werden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Frauen im Handwerk
Das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Bundesprogramm "My Turn" richtet sich an neu zugewanderte Frauen, die (formal) geringqualifiziert sind und erhöhten Unterstützungsbedarf haben, so die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einer Pressemitteilung. Es könne Frauen mit Migrationserfahrung davor bewahren, längerfristig von Unterstützungsleistungen abhängig zur werden, denn gerade die ersten Jahre nach der Ankunft in Deutschland seien entscheidend für die weitere Berufstätigkeit und den Erfolg am Arbeitsmarkt. "My Turn" soll ihnen den Weg in Qualifizierung, Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ebnen.
Deutschlandweit werden der BA zufolge über 140 Träger in fast 70 Einzel- oder Verbundprojekten durch "My Turn" gefördert. Die Projekte sollen Frauen mit Migrationserfahrung eine frauenspezifische und lebenslagenorientierte Ansprache, (Verweis-)Beratung sowie kontinuierliche, vertrauensvolle und individuelle Begleitung bieten. In der Praxis bedeute das, die Teilnehmerinnen digital und analog aktiv aufzusuchen und zunächst in der ersten Förderrunde bis Ende 2025 von erfahrenen Fachkräften auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt individuell zu begleiten. Dabei seien unter anderem Empowerment-Aktivitäten, Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Kinderbetreuung sowie die Gewinnung von Praktikums- und Arbeitsplätzen geplant.
Ein besonderes Augenmerk solle auf die Qualifizierung der Teilnehmerinnen gelegt werden. Deshalb werde eine enge Verzahnung des Programms mit den Regelinstrumenten der Agenturen für Arbeit und Jobcenter angestrebt. Zudem sollen an über 20 Modellstandorten Mütter mit Migrationserfahrung mit einer "Lotsenstelle Kinderbetreuung" bei der Suche und Inanspruchnahme regulärer Kinderbetreuung unterstützt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag hätten sich in einer Kooperationsvereinbarung dazu bekannt, darauf hinzuwirken, dass mehr Frauen mit Migrationserfahrung als bislang erfolgreich an (abschlussorientierten) Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen bzw. eine (Teilzeit-)Ausbildung absolvieren, Kinderbetreuungsangebote für ihre Kinder in Anspruch nehmen und eine vorrangig sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder eine existenzsichernde Selbstständigkeit beginnen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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