Bundeskabinett beschließt Bürokratieabbaupaket
Das Bundeskabinett hat ein 22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen beschlossen. Das Handwerk rechnet mit spürbaren Entlastungen für die Betriebe.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Bürokratiewahnsinn im Handwerk
Die Bundesregierung will den Bürokratieabbau vorantreiben und bringt ein weiteres Entlastungspaket mit 22 Maßnahmen auf den Weg. Zuletzt hatte der Bundestag das Bürokratieentlastungsgesetz III im September 2019 verabschiedet und damit das Handwerk enttäuscht. Für das neue Gesetz ist der ZDH optimistischer. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), rechnet diesmal mit einer spürbaren Entlastung von unnötiger Bürokratie. Die beschlossenen Maßnahmen seien ein gutes Signal, so Schwannecke.
Holger Schwannecke Foto: © ZDH/SchuerringZumal die meisten Maßnahmen vom Handwerk gemachte Vorschläge aufgreifen und damit “endlich Entlastungspotenziale genutzt werden sollen“. Der ZDH hatte im November 2020 über 50 Vorschläge zur "Entflechtung des Paragrafendschungels" vorgelegt. Der größte Teil der vorgesehenen Maßnahmen zielt auf eine Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen ab. Hier geht es zum Beispiel um den elektronischen Austausch der Finanzverwaltung mit Betrieben, schnellere und einfachere Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige oder Erleichterung für junge Unternehmen im Vergabeverfahren und die Verbesserung des Regulierungsrahmens für Unternehmensübergaben.
Umsetzung nicht vor der Bundestagswahl
22 MaßnahmenHier finden Sie den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung.Vorschläge des Handwerks greift die Regierung konkret bei ihren Plänen für verbindliche Auskünfte bei Steuerfragen innerhalb von drei Monaten, für zeitnahe Betriebsprüfungen, die schnell und mit kleinstmöglichem Aufwand für alle Beteiligten erfolgen sollen oder für die Vereinheitlichung der Umlagesätze der Kranken- und Mutterschutzumlagen auf. Ebenfalls im Maßnahmenkatalog des Handwerks zu finden sind die Maßnahmen zu erleichterten Abfragen inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die Reduzierung von Doppelprüfungen für Abgasmessgeräte.
Der ZDH wertet die aufgegriffenen Vorschläge des Handwerks als Erfolg der Interessenvertretung gegenüber der Politik. Allerdings komme der Regierungsbeschluss zu spät, um diese Maßnahmen bis zur Bundestagswahl auch tatsächlich noch umzusetzen, erklärt Schwannecke. Denn: Es handelt sich beim Paket nur um eine politische Zielsetzung, nicht um einen Gesetzentwurf. Deswegen sei eine Umsetzung in dieser Regierungsperiode nicht mehr möglich.
Betriebe brauchen schlanken Rechtsrahmen
"Dabei brauchen Handwerksbetriebe angesichts des anhaltenden Krisenmodus, fehlender Perspektiven und weiter bestehender Einschränkungen mehr denn je einen schlanken und modernen Rechtsrahmen." Mit seinem Beschluss binde das Bundeskabinett die künftige Bundesregierung. "Das ist wichtig. Die Maßnahmen müssen nach der Bundestagswahl schnell umgesetzt und Grundlage für ein entschlossenes und mutiges Entlastungsprogramm sein."
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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