Bürokratie

Wer den Durchblick bei der Menge an erforderlichen Dokumenten und Formularen verliert, dem Hilft die Außenwirtschaftsberatung der Kammer weiter. (Foto: © Elnur/123RF.com)

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Bürokratische Hürden in der EU nehmen zu

Die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer unterstützt Mitgliedsbetriebe, die Mitarbeiter in europäische Nachbarländer entsenden.

Im Jahr 2017 erreichten die Außenwirtschaftsberatung der HWK Trier 220 Anfragen zum Thema Ausführen von Arbeiten im Ausland – vorrangig im Großherzogtum Luxemburg. Das sind 45 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Grund für diese vermehrten Anfragen war vor allem die Neubearbeitung des luxemburgischen Arbeitnehmerentsendegesetzes. Dieses stellt insbesondere seit Mitte 2017 zahlreiche neue Anforderungen an Betriebe, die Mitarbeiter nach Luxemburg entsenden. Aber auch andere EU-Länder – allen voran Frankreich – haben ihre Entsendegesetze verschärft.

Hilfe durch den Bürokratischen Dschungel

Die EU hatte im Jahr 1996 eine Entsenderichtlinie erlassen. Dabei geht es um die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung, Lohn- und Sozialdumping. Die Mitgliedsstaaten setzen diese Richtlinie in nationales Gesetz um. Arbeitnehmer unterliegen bei einer Entsendung ins EU-Ausland daher dortigen arbeitsrechtlichen Vorschriften wie Lohn, Arbeits- und Urlaubszeiten, wenn diese dort günstiger für den Arbeitnehmer sind als im Herkunftsland.

Die Außenwirtschaftsberatung der HWK Trier hilft entsendenden Betrieben durch den bürokratischen Dschungel. Der Schwerpunkt liegt auf einzelbetrieblichen Beratungen. Darüber hinaus erhalten Interessenten auf der Website der Handwerkskammer einen aktuellen Leitfaden und verschiedene Informationen zum Thema Arbeiten in Luxemburg zum Download.


Kontakt
Michèle Schneider
Tel.: 0651/207-107
E-Mail: mschneider@hwk-trier.de

Text: / handwerksblatt.de

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