Arbeitnehmer-Entsendung nach Luxemburg gelockert
Die Erleichterungen für Arbeitnehmer aus Deutschland, die im Nachbarland Luxemburg eingesetzt werden, treten ab Januar 2023 in Kraft.
Ab Jahresbeginn 2023 wird die Arbeit für Arbeitnehmer aus Deutschland im Nachbarland Luxemburg leichter. Zur Entsendung nach Luxemburg sind folgende bisher geforderten Dokumente werden nicht mehr verlangt:
- Ärztliche Arbeitsfähigkeitsbescheinigung
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- Nachweis der Übernahme von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Angaben über den Kunden / Auftraggeber
Achtung: Alle weiterhin geforderten Unterlagen bleiben bestehen und müssen zusätzlich vor Ort vorgehalten werden – auf der Baustelle oder bei einem sonstigen Vertreter in Luxemburg. Der Aufbewahrungsort muss angegeben werden.
HintergrundHintergrund Fragen beantwortet die Hotline der ITM unter 00352-24776100. Beratung und Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Trier ist Michèle Schneider, Telefon 0651 207107, E-Mail: mschneider@hwk-trier.de
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Text:
Handwerkskammer Trier /
handwerksblatt.de
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