Bilanzierung: Anhebung der Schwellenwerte geplant
Die Bundesregierung hat am 17. Januar 2024 einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen.
Geplant im neuen Gesetzesentwurf ist, die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht um rund 25 Prozent anzuheben. Einen positiven Nutzen können insbesondere Handwerksbetriebe, den rechtlichen Bilanzierungsstandards unterliegen (zum Beispiel eine GmbH), erwarten.
Beispiel Angenommen, die Schwellenwerte für umfassende Bilanzierung werden von einer Umsatzgrenze von 500.000 Euro auf 1 Million Euro angehoben. Ein Handwerksbetrieb, der zuvor verpflichtet war, umfassende Bilanzierungsstandards zu befolgen, weil sein Umsatz bei 800.000 Euro lag, fällt nun unter die neue Schwelle und ist von diesen Anforderungen befreit.
Durch die Anhebung der Schwellenwerte können Handwerksbetriebe, die nun unter dem neu festgesetzten Schwellenwert liegen, Geld sparen, indem sie weniger Ressourcen für Buchhaltungsdienstleistungen und Bilanzierungsanforderungen aufwenden müssen.
Das Handwerk begrüßt den Gesetzesentwurf und sieht diesen als Grundlage, weitere Entlastungspakete für unsere Betriebe im Kontext des Bürokratieentlastungsgesetzes umzusetzen. Der Gesetzentwurf muss aber noch im Bundestag verabschiedet werden, erst dann können genauere Angaben gemacht werden.
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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