Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft
Ende 2016 ist die novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Kraft getreten. Darauf macht die Handwerkskammer Münster aufmerksam.
Die bisherigen Inhalte der eigenen Bildschirmarbeitsverordnung sind in der Arbeitsstättenverordnung integriert worden. Der Gefährdungsbeurteilung kommt jetzt eine besondere Bedeutung zu.
Die mindestens einmal jährlich durchzuführende Arbeitsschutzunterweisung wurde stärker als bisher auf Gefährdungen im Zusammenhang mit Arbeitsstätten ausgerichtet. Unterweisungsthemen sind zum Beispiel Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge.
Beim Umgang mit psychischen Belastungen sind zum Beispiel störende Geräusche oder Lärm, ungeeignete Beleuchtung oder ergonomische Mängel am Arbeitsplatz intensiv zu hinterfragen.
Für dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze ist eine Sichtverbindung nach außen zu schaffen.
Absturzgefahr ab einem Meter Höhe
Absturzgefahren an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen kommt in eine besondere Bedeutung zu. Schon ab einem Meter Absturzhöhe spricht man von einer Absturzgefahr, und dies hat großen Einfluss auf die durchzuführende Gefährdungsbeurteilung. Auf Baustellen werden auch weiterhin Schutzvorrichtungen erst ab einer Absturzhöhe von zwei Metern verlangt.
Kontakt für Fragen
Fragen zur neuen Arbeitsstättenverordnung und zum Thema Arbeitsschutzorganisation beantwortet bei der Handwerkskammer Münster
Thomas Melchert
Tel.: 0251/ 5203-123
thomas.melchert@hwk-muenster.de
Foto: © lisafx/123RF
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
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