Keine Steuer für HBZ-Gäste
Die Kreishandwerkerschaft und die Handwerkskammer Münster fordern eine Ausnahme bei der Beherbergung im HBZ wegen Bildungsveranstaltungen.
Die Kreishandwerkerschaft und die Handwerkskammer Münster sehen Änderungsbedarf bei der ab 2024 geltenden Beherbergungssteuer in Münster. In einem Brief an die Vorsitzenden der Ratsfraktionen fordern sie eine Ausnahme für nichtkommerzielle Bildungsträger mit eigenem Gästehaus. Nach der vom Rat beschlossenen Ausweitung der Steuer soll diese auch bei Übernachtungen zwecks Aus-, Fort- und Weiterbildung greifen.
Das Gästehaus des Handwerkskammer Bildungszentrums (HBZ) zählt jährlich rund 32.000 Übernachtungen. Die Gäste sind zum Teil auswärtige Auszubildende, die für die verpflichtende Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung nach Münster reisen müssen. Die weiteren Gäste, die aus ganz NRW und auch Deutschland kommen, belegen Meisterschulen und andere Lehrgänge zur beruflichen Weiterbildung.
"Beherberbungssteuer ist nicht vermittelbar"
Die Beherbergungssteuer belaste in ihrer beabsichtigten Ausweitung Auszubildende mit einer Steuer für eine Einkommensverwendung, die nicht zum persönlichen Lebensbedarf gehöre. Sie betreffe zudem eine von Land und Bund geförderte Erstausbildung. "In der derzeitigen Situation, in der das Handwerk händeringend Fachkräfte braucht, ist es Betrieben, Auszubildenden, Meisterschülern und Weiterbildungsteilnehmenden nicht vermittelbar, warum sie 4,5 Prozent Beherbergungssteuer zusätzlich zu den Kosten für eine Übernachtung im HBZ-Gästehaus tragen müssen", betonen Kreishandwerksmeisterin Rosemarie Ehrlich und Hndwerkskammer-Präsident Hans Hund.
Wenn Meisterschülern, die im Gästehaus wohnten, die Beherbergungssteuer aufgebürdet werde, bedeute dies eine weitere Benachteiligung gegenüber Studierenden. Ein Studium an einer staatlichen Hochschule sei im Gegensatz zur Meistervorbereitung kostenlos. Ein Wohnheimplatz werde nicht mit der Steuer belegt. Die Handwerksorganisationen erwarten eine rechtzeitige Lösung des Problems durch einen Ratsbeschluss.
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Text:
Vera von Dietlein /
handwerksblatt.de
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