Die Handwerkskammer und die IHK Koblenz setzen sich für eine Verlängerung der Antragsfrist zur Wiederaufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen im Ahrtal ein.

Die Handwerkskammer und die IHK Koblenz setzen sich für eine Verlängerung der Antragsfrist zur Wiederaufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen im Ahrtal ein. (Foto: © gajus/123RF.com)

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Flut: Wiederaufbauhilfe für Unternehmen

Handwerkskammer und IHK Koblenz setzen sich für eine Verlängerung der Antragsfrist zur Wiederaufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen ein.

Aktuell endet die Frist für die Beantragung von Unternehmenshilfen aus europarechtlichen Gründen am 31. Dezember 2024. Im Gegensatz dazu wurde die Antragsfrist für private Haushalte bereits bis Mitte 2026 verlängert. Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich weist darauf hin, dass "eine Verlängerung der Antragsfrist den Unternehmen den dringend benötigten Raum geben würde, um die umfangreichen Antragsverfahren ordnungsgemäß abzuwickeln und die finanziellen Hilfen zu erhalten." Betriebe berichten, dass sie zum Teil noch keine Einigung mit ihren Versicherungen erzielt haben und daher noch gar nicht in der Lage sind, einen Antrag zu stellen. Darüber hinaus suchen sie zum Teil noch nach Sachverständigen oder die Sachverständigen sind noch bei der Erstellung der Gutachten. In anderen Fällen wiederum müssen noch Bauanträge gestellt oder bewilligt werden. Dies alles dauert länger als erwartet.

Sowohl IHK als auch Handwerkskammer Koblenz sind in engem Austausch mit der Landesregierung, die ihrerseits mit der EU-Kommission verhandelt, um die Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Dieses Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission soll sicherstellen, dass Unternehmen die gleiche Fristverlängerung wie Privathaushalte erhalten. IHK und Handwerkskammer werden sich gemeinsam ebenfalls an die hiesigen EU-Abgeordneten wenden, um die Thematik zügig erneut zu platzieren.

 

Kontakt: Wiederaufbauhilfe Kontakt Ansprechpartnerin für betroffene Unternehmen bei der Handwerkskammer Koblenz, Daniela Becker-Keip, Mail: Daniela.Becker-Keip@hwk-koblenz.de, Tel. 0261/ 398-257

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Text: / handwerksblatt.de

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