Statements der HWK Dortmund und der IHK zu Dortmund zum geplanten Start der Novemberhilfen.

Statements der HWK Dortmund und der IHK zu Dortmund zum geplanten Start der Novemberhilfen. (Foto: © Dmitry Kutlayev/123RF.com)

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Statements von HWK und IHK zu Novemberhilfen

HWK-Präsident Berthold Schröder und IHK-Präsident Heinz-Herbert Dunstmann begrüßen die Novemberhilfen der Bundesregierung.

Vom Teil-Lockdown betroffene Unternehmen sollen Ende November erste Abschlagszahlungen bekommen, das teilten das Bundesfinanz- sowie das Bundeswirtschaftsministerium mit. Zustimmung dafür kommt von Industrie- und Handelskammer  zu Dortmund und Handwerkskammer Dortmund.

HWK-Präsident Berthold Schröder: "Das ist eine gute Nachricht für die betroffenen Unternehmen", sagt Berthold Schröder, Präsident der HWK Dortmund. Der Erfolg der Hilfen hänge maßgeblich davon ab, dass die Gelder rasch in den Betrieben ankämen. "Die Abschläge allein werden jedoch nicht reichen. Darum muss der Bund alles dafür tun, das reguläre Auszahlungsverfahren ebenfalls voranzutreiben, damit die Auszahlung direkt im Anschluss – und möglichst noch in diesem Jahr – starten kann. Zahlreiche Existenzen hängen an diesen Mitteln."

IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann: "Schnelle und unbürokratische Hilfe ist für zahlreiche Betriebe in unserer IHK-Region überlebenswichtig. Insofern begrüßen wir, dass erste Abschlagszahlungen für Soloselbstständige und Unternehmen noch im laufenden Monat möglich sein sollen. Die Politik ist hier in der Pflicht, denn Restaurants, Hotels sowie Betriebe aus der Kultur-, Freizeit und Veranstaltungswirtschaft und viele Dienstleister müssen in diesem Winter unverschuldet durch einen neuerlich staatlich verordneten Stillstand um ihre Existenz kämpfen. Diese Unternehmen sind nicht die Treiber der Infektionsdynamik und müssen dennoch wieder für mehrere Wochen schließen. Hier ist eine differenzierte Vorgehensweise erforderlich, um nicht die Unternehmen zu treffen, die in den letzten Monaten erhebliche Investitionen auf sich genommen haben, um den Auflagen gerecht zu werden. Wir bezweifeln weiterhin dieVerhältnismäßigkeit vieler neuer Einschränkungen", so IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte (lt. Website des Bundeswirtschaftsministeriums):

  • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
  • Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  • Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Dortmund

Text: / handwerksblatt.de

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