Wie warm darf es am Arbeitsplatz sein?
An heißen Sommertagen können Werkstatt und Büro zur Sauna werden. Die Anwaltauskunft verrät, welche Temperaturen am Arbeitsplatz erlaubt sind.
Viel Sonne macht den Sommer perfekt – solange man nicht arbeiten muss. An einem nicht klimatisierten Arbeitsplatz kann die Sommerhitze zur Qual werden. Während Schüler ab einer bestimmten Temperatur automatisch auf Hitzefrei hoffen können, müssen Arbeitnehmer deutlich mehr aushalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber bestimmen, wo er seine Mitarbeiter einsetzt – auch an heißen Orten.
Raumtemperatur nicht über 26 Grad
Allerdings gibt es gesetzlich bestimmte Grenzen. Welche Lufttemperaturen zumutbar sind, definiert die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 sehr detailliert. Demnach soll die Raumtemperatur am Arbeitsplatz nicht höher als 26 Grad sein. Auch wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine Klimaanlage einzubauen, muss er dafür sorgen, dass diese Marke möglichst nicht überschritten wird, zum Beispiel durch den Einbau von Sonnenschutzvorrichtungen an den Fenstern.
Mehr zum Thema Arbeitsstättenregel ASR A3. als PDF-DownloadÜbersteigt die Lufttemperatur 30 Grad, müssen sich Arbeitgeber noch intensiver um den Schutz ihrer Mitarbeiter kümmern – zum Beispiel durch Lüften in den frühen Morgenstunden oder das Bereitstellen von Getränken. Die Vorgaben in der Arbeitsstättenregel sind allerdings nur allgemeine Richtwerte: Wenn Mitarbeiter durch Hitze besonders gefährdet sind, muss der Arbeitgeber unter Umständen auch schon bei geringeren Temperaturen Schutzmaßnahmen veranlassen oder die Mitarbeiter freistellen – zum Beispiel bei einer Schwangerschaft.
Luftduschen und Schutzkleidung gegen die Hitze
Endgültig nicht mehr als Arbeitsraum geeignet ist ein Platz laut Arbeitsstättenregel, wenn das Thermometer mehr als 35 Grad anzeigt. Die Verordnung nennt drastische Gegenmaßnahmen, die der Arbeitgeber bei Hitze ergreifen kann, darunter Luftduschen, Wasserschleier und Hitzeschutzkleidung. In den meisten Büros ist der Einsatz dieser technischen Vorrichtungen eher unrealistisch. Auch die selbstkühlende Dienstkleidung eines japanischen Textilherstellers mit eingebautem Lüfter dürfte in den wenigsten deutschen Betrieben vorrätig sein.
Hat der Arbeitgeber keine Mittel, um die Arbeitsbedingungen erträglicher zu machen, können Beschäftigte einen Ausweichraum verlangen. Ist auch das nicht möglich, müssen sie frei bekommen. "Arbeitnehmer müssen unzumutbare Arbeitsbedingungen nicht hinnehmen", sagt Rechtsanwalt Dr. Thilo Wagner von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Auch bei Hitze erst den Chef fragen
Bevor man aus der Job-Sauna flüchtet, sollte man dem Arbeitgeber jedoch Zeit lassen, Abhilfe zu schaffen und die Temperatur zu senken. Auch bei tropischen Bedingungen gilt: Ohne Rücksprache mit dem Chef sollte man keinesfalls einfach die Arbeit niederlegen. "Einfach nach Hause zu gehen stellt eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar und kann eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben", sagt Rechtsanwalt Dr. Thilo Wagner.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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