Die erhöhten  Wertgrenzen für Direktaufträge im Baubereich sollen bis Ende 2025 gelten.

Die erhöhten Wertgrenzen für Direktaufträge im Baubereich sollen bis Ende 2025 gelten. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Vergabe: Direktaufträge sollen leichter möglich sein

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Das Bundeskabinett will vorübergehend höhere Wertgrenzen für Direktaufträge bei Bau- und Dienstleistungen festlegen.

Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 neue Vergaberegeln im Unterschwellenbereich beschlossen. Die Wertgrenze für Direktaufträge von Liefer- und Dienstleistungen des Bundes wird von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Außerdem werden die krisenbedingt angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge im Baubereich – 5.000 bzw. 8.000 Euro – um ein Jahr verlängert.

Bis zu dieser Höhe müssen die Bundes-Vergabestellen kein Vergabeverfahren durchführen. Das soll die Auftragsvergabe deutlich erleichtern. Die Regierung rechnet mit einer jährlichen Entlastungswirkung von über 300 Millionen Euro für Bundesverwaltung und Wirtschaft.

Diese Regeln sollen für ein Jahr, bis Ende Dezember 2025 gelten. Dann soll eine Neuregelung der Unterschwellenvergabeordnung in Kraft treten. Die geänderten Wertgrenzen sind Teil des Vergabetransformationspakets,  das sich aktuell noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Ob es vom Bundestag beschlossen wird, ist angesichts der politischen Mehrheiten noch unsicher.

Keine dauerhafte Anhebung der Grenzwerte

Die Unterschwellenvergabeordnung enthält die Regeln für Aufträge, die die Schwellenwerte der europäischen Vergaberichtlinien nicht erreichen; bei Liefer- und Dienstleistungen allgemein bis 221.000 Euro. Sie wird derzeit überarbeitet. 

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Eine allgemeine dauerhafte Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge – auf 15.000 Euro, auch für Bauleistungen – hat das Bauministerium in der Sitzung des Bauvergabe-Ausschuss angeregt. Allerdings zeichnete sich dort ab, dass die Auftragnehmerseite das kritisch sieht.

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Text: / handwerksblatt.de

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