Sind hohe Steuerzinsen noch zeitgemäß?
Ist der hohe Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen noch angemessen? Das klärt gerade der Bundesfinanzhof.
Sparer bekommen zurzeit so gut wie gar keine Zinsen. Der Fiskus verlangt aber sechs Prozent im Jahr (0,5 Prozent im Monat) Steuerzinsen. Und das seit über 50 Jahren!
Der Bund der Steuerzahler führt ein Musterverfahren gegen die hohen Steuerzinsen. Mit Unterstützung des Verbandes wurde bereits 2017 gegen ein Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 10 K 2472/16) Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Dort wird jetzt geklärt werden, ob der Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen noch zeitgemäß ist. Immerhin ist er schon seit 50 Jahren unverändert. Da die Zinsen in den vergangenen Jahren stark gesunken sind, setzt sich der Steuerzahlerbund für eine Anpassung des Zinssatzes auf 0,25 Prozent pro Monat beziehungsweise drei Prozent pro Jahr ein.
Das Verfahren wird unter dem Az. III R 25/17 geführt. Wichtig für betroffene Steuerzahler: Sie brauchen nicht selbst zu klagen.
Ehepaar aus NRW hatte die lange Bearbeitungsdauer nicht verschuldet
Das Finanzamt benötigte bei einem Paar aus NRW für die Bearbeitung der Steuererklärung 2011 mehr als zehn Monate und setzte dann neben den Steuern auch Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr fest. Noch mehr Zinsen fielen für das Jahr 2010 an. Hier setzte das Amt die endgültige Steuer erst im Januar 2016 fest.
In beiden Fällen hatten die Kläger die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet. Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) reichte das Ehepaar Klage beim Finanzgericht Münster ein. Das Finanzgericht wies die Klage im Sommer 2017 ab, ließ aber ausdrücklich die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zu.
Wer seine hohen Zinsen nicht akzeptieren will, kann Einspruch einlegen
Von dem Verfahren profitieren nicht nur die Kläger selbst, sondern auch Steuerzahler, die die hohen Steuerzinsen nicht akzeptieren wollen, sagt der Bund der Steuerzahler. Sie können gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf das Musterverfahren beim Bundesfinanzhof (Az. III R 25/17) verwiesen werden, so der Steuerzahlerbund.
Zum Hintergrund
Steuernachforderungen und Steuererstattungen werden verzinst. Dabei gilt ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, beispielsweise für das Steuerjahr 2015 am 1. April 2017.
Quelle: Bund der Steuerzahler
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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