Nicht ökologisch: Durchlauferhitzer für die Wärmepumpe
Wird ein Durchlauferhitzer bei einer Wärmepumpen-Heizung eingebaut, ist sie nicht ökologisch optimiert. Vielmehr handelt es sich um einen Mangel, wenn der Kunde ausdrücklich eine ökologische Heizung verlangt hatte.
Eine Solarthermieanlage, die der Vorgabe des Hauseigentümers "ökologisch optimiert" nicht entspricht, ist mangelhaft. Das hat das Oberlandesgericht München klargestellt.
Der Fall
Eine Handwerksfirma sollte eine Solarthermieanlage installieren. Der Hauseigentümer wünschte sich ausdrücklich, dass die Wärmepumpen-Heizungsanlage auf diesem Wege "ökologisch optimiert" würde. Der Heizungsbauer erklärte ihm, mit Durchlauferhitzern habe er unter ökologischen Gesichtspunkten gute Ergebnisse erzielt. Deshalb stimmte der Auftraggeber dem Einbau eines Durchlauferhitzers zu. Später reklamierte er zu hohe Stromkosten, damit sei die Anlage nicht ökologisch. Der Kunde verlangte deshalb einen Vorschuss für die Beseitigung des Mangels von dem Heizungsbauer. Dieser weigerte sich mit dem Argument, die Solarthermieanlage entspreche den Regeln der Technik.
Die Entscheidung
Das Oberlandesgericht (OLG) München gab dem Kunden recht. Dass der Heizungsbauer die anerkannten Regeln der Technik beachtet habe, schließe einen Mangel nicht unbedingt aus, erklärten die Richter. Seine Werkleistung könne trotzdem mangelhaft sein, wenn sie nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder den erkennbaren Bedürfnissen des Auftraggebers entspreche. Und so liege der Fall hier. Denn anders als vereinbart sei die Heizungsanlage nicht "ökologisch optimiert" worden. Zwar seien die jährlichen Heizkosten seit dem Umbau ein wenig gesunken. Aber mit dem Durchlauferhitzer werde das Brauchwasser überwiegend mit Strom erhitzt. Und mit Strom habe der Auftraggeber auf keinen Fall heizen wollen.
Fachkräfte müssen es besser wissen als Laien
Der Kunde habe zwar den Durchlauferhitzer akzeptiert, räumte das OLG ein. Allerdings nur, weil er als Laie nicht gewusst habe, dass auf diese Weise eine ökologisch optimierte Heizung nicht zu erreichen sei. Der Heizungsbauer hätte es dagegen wissen müssen.
Der gerichtliche Sachverständige habe erklärt, dass der Einbau eines elektrischen Durchlauferhitzers bei einer Wärmepumpen-Heizung energetisch nicht sinnvoll sei. Die Wärmepumpe erhitze das Brauchwasser effektiver. Damit könnten aus Stromkosten von zum Beispiel 0,25 Euro pro KWh drei bis fünf Mal so viel Wärme für Brauchwarmwasser und Heizung erzeugt werden. Da die Werkleistung des Handwerkers mangelhaft sei, müsse er für die Kosten der Mängelbeseitigung aufkommen.
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 27. März 2020, Az. 20 U 4425/19 Bau
Die anerkannten Regeln der Technik Verstoß gegen DIN ist auch ohne Schaden ein Mangel > Hier mehr lesen!
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
2 Kommentare
Kommentar schreiben