Das Handwerk erinnert an die Handwerkerausnahme. Das deutsche Mautnetz erstreckt sich neben den Autobahnen mittlerweile auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 Kilometer, berichtet der Zentralverband des Baugewerbes. (Foto: © Jrg Schiemann/123RF.com)

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Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen: "Handwerkerausnahme muss bleiben"

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Die Lkw-Maut soll auch auf gewerbliche Lkw ab 3,5 Tonnen ausgeweitet werden. Außerdem steigen ab Januar die Mautgebühren. Darauf hat sich die Ampelkoalition geeinigt. Jetzt kommt es für das Handwerk darauf an, dass die Handwerkerausnahme bleibt.

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, dass die Lkw-Maut ab 2024 auch gewerbliche Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen umfasst. Bislang gilt die Lkw-Maut erst ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ob es in Deutschland weiterhin eine Ausnahmeregelung für Handwerksbetriebe für Fahrzeuge ab 3,5 und bis 7,5 Tonnen geben wird, ist noch nicht bekannt. Eine EU-Regelung steht das den Ländern die Handwerkerausnahme zu. Lesen Sie hier mehr dazu

Außerdem sollen die Mautgebühren für den Lkw-Verkehr ab dem 1. Januar 2023 erhöht werden.  Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der der Verkehrsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gebilligt.

Die CDU/CSU- und der AfD-Fraktion votierte gegen die Mauterhöhung. Die Transport- und Logistikbranche sei derzeit durch steigende Kraftstoffpreise und Lohnkosten sowie den Mangel bei Lkw-Fahrern stark belastet, so das Argument der Opposition. Die Transport- und Logistikbranche sei systemrelevant und müsse vielmehr entlastet werden.

Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dass die neuen Mautsätze an das neue Wegekostengutachten angepasst würden. Mit dem Gesetz bekomme die Transport- und Logistikbranche die von ihr eingeforderte Planungssicherheit. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.

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Was wird aus Handwerkerfahrzeugen?

Das Baugewerbe erinnert daran, dass die Handwerkerausnahme unbedingt beibehalten werden müsse: "Aktuell gilt in Deutschland bezüglich der Lkw-Maut eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Das muss auch künftig so bleiben", fordert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, dass lediglich Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 Tonnen in die Maut einbezogen werden sollen. "Für Handwerkerfahrzeuge, die ihr Material zur Baustelle transportieren, um es dort selbst zu verbauen, muss auch künftig die Handwerkerausnahme gelten", so Pakleppa. "Alles andere wäre eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft."

Toll-CollectDas System für die Erhebung und Abrechnung der Lkw-Maut in Deutschland wird von Toll Collect betrieben. 

CO2-Bepreisung wird aufgenommen

Für die Jahre 2023 bis 2027 rechnet die Bundesregierung mit durchschnittlichen Einnahmen in Höhe von 8,3 Milliarden Euro pro Jahr gegenüber 7,64 Milliarden Euro im Jahr 2021.

Mit einem weiteren Gesetz soll die Maut 2023 auf den gewerblichen Lkw-Verkehr ab 3,5 Tonnen ausgedehnt werden. Außerdem wird wie im Koalitionsvertrag verabredet eine CO2-Bepreisung mit in die Maut aufgenommen. Die Mehreinnahmen werden verkehrsträgerübergreifend für Mobilität verwendet.

Hintergrund: Das Europaparlament hatte im Februar 2022 die Eurovignetten-Richtlinie inklusive der Handwerkerausnahme angenommen. Damit wird den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, ermäßigte Maut- oder Nutzungsgebühren oder Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung von Maut- oder Nutzungsgebühren für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen außerhalb des Transportgewerbes festzulegen. Damit können auch weiterhin Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die allein zur Beförderung von Material, Ausrüstung und Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, von der Maut ausgenommen werden.  Quelle: ZDB

Quelle: Heute im Bundestag; ZDB; DHB

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Text: / handwerksblatt.de

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