Foto: © Handwerkskammer des Saarlandes
HWK des Saarlandes | April 2025
Neuer Mitarbeiter im Eventmanagement
Willkommen im Team: Hauptgeschäftsführer Jens Schmitt begrüßte zum 1. April einen Neuzugang in der Handwerkskammer des Saarlandes.
Nach Ende der Prüfung erhalten alle geprüften Betriebe einen Bescheid über die Höhe des Kurzarbeitergeldes. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)
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August 2022
Die Agentur für Arbeit prüft derzeit verstärkt Betriebe, die ihre Kurzarbeit beendet haben. Die Behörde will sicherstellen, dass die Leistungen zu recht bezogen wurden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt momentan verstärkt Abschlussprüfungen in den Betrieben durch, die die Kurzarbeit beendet haben, meldet die Handwerkskammer Cottbus. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Leistung auch in der korrekten Höhe ausgezahlt wurde. Denn Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich vorläufig bewilligt und ausgezahlt. Ist die Kurzarbeit beendet, prüft die Agentur alle Nachweise und Unterlagen.
Bei der Prüfung fordert die Arbeitsagentur Unterlagen, Nachweise oder Abrechnungen an und prüft diese intensiv, bei Bedarf auch vor Ort oder im Lohnbüro. Für die Unternehmen entsteht dadurch ein zusätzlicher Aufwand, den die BA durch die Möglichkeit der digitalen Übertragung verringern will. Für die Übermittlung der Unterlagen können Betroffene deshalb einen Online-Upload-Service nutzen. Nach Ende der Prüfung erhalten alle Betriebe einen Bescheid über die Höhe des Kurzarbeitergeldes.
Folgende Unterlagen werden für die Abschlussprüfung unter anderem benötigt:
Daneben können je nach Fall folgende Unterlagen zusätzlich benötigt werden:
Jedem Betrieb wird in einem Schreiben individuell mitgeteilt, zu welchem Termin welche Unterlagen, für welche Zeiträume und für welche Mitarbeiter übersandt werden müssen. Die Unterlagen für die Abschlussprüfung können einfach und datengeschützt, ohne vorherige Registrierung auf der Website der Agentur unter hochgeladen werden. Dies erspart Zeit, Kopieraufwand und Portokosten.
Die angeforderten Unterlagen sollen von den Betrieben vollständig und termingerecht übersandt werden. Wenn dies nicht rechtzeitig möglich sein sollte, ist eine Mitteilung erforderlich. Wer das versäumt, muss das Kurzarbeitergeld und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zurückzahlen.
Für die Beantwortung häufig auftretender Fragen rund um das Thema Abschlussprüfungen steht den Unternehmen die FAQ-Site zur Verfügung. Die BA ist außerdem zu erreichen unter Telefon 00498004555520 oder über ihr Kontaktformular.
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