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Künstlersozialabgabe steigt auf 5,0 Prozent

Betriebsführung

Die Künstlersozialabgabe soll erstmals seit 2018 steigen. Ab 2023 müssen Unternehmen, die freie Künstler wie Webdesigner oder Publizisten beauftragen, 5,0 Prozent zur Künstlersozialversicherung zahlen.

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll im kommenden Jahr 2023 auf 5,0 Prozent angehoben werden. Das meldet das Bundesarbeitsministerium. Die Künstlersozialabgabe lag seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent.

Man habe den stabilen Abgabesatz auch in der Corona-Zeit durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt 117 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 gewährleistet. "Angesichts der großen wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft infolge der Pandemie hätte der Abgabesatz für 2023 eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen", schreibt das Ministerium, das einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht hat.

Mit Hilfe weiterer Bundesmittel (sogenannter "Stabilisierungszuschuss") in Höhe von rund 58,9 Millionen Euro werde der Anstieg des Abgabesatzes im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent begrenzt. Dies sei eine angemessene Lastenverteilung zwischen Bund und abgabepflichtigen Unternehmen, heißt es.

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Über die Künstlersozialversicherung werden rund 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge.

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Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird einmal im Jahr für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Wer zahlt die Abgabe?

Die Umlage müssen alle Unternehmen zahlen, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen von Künstlern und Publizisten verwerten. Dazu zählen beispielsweise Webdesigner, Übersetzer, Autoren, Designer und ähnliche Berufsgruppen

Die Abgrenzung ist nicht leicht: Werbe- und Pressefotografen gelten als Künstler, Portraitfotografen nicht, Stylisten und Visagisten sind Künstler, aber Frisöre nicht, ein Webdesigner ist Künstler, ein Programmierer nicht. 

Ob ein Unternehmen abgabepflichtig ist, kann es bei der Künstlersozialkasse klären lassen.

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Text: / handwerksblatt.de

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