Fällt die geschäftsführende Inhaberin oder der geschäftsführende Inhaber eines Handwerksbetriebes aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit plötzlich aus, kann das die Existenz des gesamten Unternehmens gefährden. Davor können Sie sich mit der Inhaber-Ausfallversicherung von SIGNAL IDUNA schützen.
Doch wie funktioniert die Versicherung eigentlich? Und welche Leistungen deckt sie ab? Wir stellen das Versicherungsmodell vor – kompakt und verständlich erklärt.
Was würde passieren, wenn Sie als geschäftsführende Inhaberin oder geschäftsführender Inhaber aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit unerwartet über einen längeren Zeitraum ausfallen? Kann Ihr Betrieb weiterlaufen? Wer koordiniert zum Beispiel die Einsatzplanung sowie Auftragsverwaltung? Wer kümmert sich um das Team und die laufenden Verbindlichkeiten wie Miete und Gehälter sowie Kosten für Strom, Wasser und Gas.
Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer des deutschen Klein- und Mittelstandes spielt die eigene Gesundheit vor allem nach dem Durchleben der Corona-Pandemie eine elementare Rolle. Gesundheitsbedingt länger auszufallen ist für etwa ein Drittel der befragten Personen (33 Prozent) die mit Abstand größte Sorge. Das zeigt der Gewerbeversicherungs-Report 2022 von Finanzchef 24 GmbH und Andsafe AG. Ihre Angst vor einem gesundheitlichen Ausfall halten jedoch nur 13 Prozent der Umfrageteilnehmenden für sehr gut abgesichert. Die Hälfte der Unternehmerinnen und Unternehmer wünscht sich dementsprechend eine starke Absicherung von gesundheitlichen Risiken sowie krankheitsbedingten Ausfällen.
Gerade in kleineren und mittleren Handwerksbetrieben sind die Inhaberinnen und Inhaber sowie Geschäftsführende der Dreh- und Angelpunkt des Unternehmens. Ihr Ausfall kann nicht nur den gesamten Betriebsablauf gefährden, sondern schnell zu einem existenzbedrohenden, finanziellen Risiko werden. Das zeigt auch das Ergebnis einer Online-Umfrage durch ein externes Marktforschungs-Unternehmen im Auftrag von SIGNAL IDUNA: Bei einem plötzlichen Ausfall kann der Betrieb bei einem Großteil der Befragten (75 Prozent) maximal drei Monate ohne finanzielle Einbußen weiterlaufen. Kleinbetriebe mit bis zu fünf Personen sind laut den Umfrageergebnissen besonders betroffen.
Genau für solche Szenarien ist die Inhaber-Ausfallversicherung von SIGNAL IDUNA da.
Dabei vereint die Inhaber-Ausfallversicherung von SIGNAL IDUNA zwei Leistungen in einem Vertrag: Die Leistungsart "Unfall" ist als Grundschutz immer im Versicherungsvertrag enthalten. Aufbauend können Sie die Leistungsart "Krankheit" hinzubuchen und optional auch "psychische Erkrankungen" einschließen.
Inhaber-Ausfallversicherung: Wichtige Begriffe kurz erklärt
Arbeitsunfähigkeit: Die Leistungshöhe ist abhängig vom Grad der Arbeitsunfähigkeit und muss mindestens 6o Prozent betragen. Den genauen Grad der Arbeitsunfähigkeit legt im Regelfall die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest. Im Einzelfall können Begutachtende von SIGNAL IDUNA hinzugezogen werden, um den Sachverhalt zu bestätigen.
Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall: Ein Unfall liegt beispielsweise vor, wenn Sie im Betrieb stolpern, ausrutschen oder stürzen und sich dabei verletzen. Ein gebrochenes Bein beim Skifahren in der Freizeit zählt ebenfalls als Unfall.
Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit: Dazu zählen zum Beispiel Rückenleiden, Bandscheibenvorfälle, Lungenentzündung oder Herzinfarkt.
Arbeitsunfähigkeit durch psychische Erkrankung: Darunter fallen unter anderem das Burnout-Syndrom oder Depressionen.
Leistungsdauer: Der Zeitraum, in dem die Versicherung Leistungen erbringt. Die Leistungsdauer beginnt mit dem Ablauf der Karenzzeit und besteht für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Grad der Arbeitsunfähigkeit mindestens 60 Prozent beträgt. Die maximale Leistungsdauer sind 365 Tage.
Versicherungssumme: Die Versicherungssumme orientiert sich an der realen Unternehmenssituation. Zur Festlegung der Versicherungssumme wird der jährliche Ertragsausfall des Betriebes berücksichtigt, also: Umsatz – Wareneinsatz = Rohertrag/Ertragsausfall. Die Versicherungssumme kann zwischen 10.000 und 400.000 Euro vereinbart werden.
Karenzzeit: Die Karenzzeit beträgt je nach Vertrag 21, 42 oder 90 Tage. Erst nach dem Ablauf der vereinbarten Karenzzeit tritt die Leistungspflicht ein. Bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens zehn Tagen entfällt die Karenzzeit.
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Wie wird die Versicherungsleistung berechnet?
Sie erhalten für jeden Tag eines unfall- oder krankheitsbedingten Ausfalls nach Ablauf der Karenzzeit einen Tagessatz. Dieser wird in Abhängigkeit von der Versicherungssumme, der Dauer und des Grades der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Um den pauschalen Tagessatz, also die konkrete Versicherungsleistung pro Tag, zu errechnen, wird die vorher festgelegte Versicherungssumme auf 365 Tage aufgeteilt. Da der Finanzbedarf mit der Dauer des Ausfalls steigt, ist der Tagessatz gestaffelt:
bis 90. Tag der Arbeitsunfähigkeit: Sie erhalten 75 Prozent des Tagessatzes
bis 275. Tag der Arbeitsunfähigkeit: Sie erhalten 100 Prozent des Tagessatzes
bis 365. Tag der Arbeitsunfähigkeit: Sie erhalten 125 Prozent des Tagessatzes
Nehmen wir einmal an, die Geschäftsführerin eines Malereibetriebs stürzt bei der Arbeit von der Leiter und bricht sich ungünstig den Arm. In der Folge ist sie (nach Ablauf der Karenzzeit) für 120 Tage zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Ihre Versicherungssumme beträgt 292.000 Euro. Dieses vereinfachte Rechenbeispiel unten zeigt, wie die Versicherungsleistung berechnet wird:
Das heißt: Nach Ablauf der Karenzzeit erhält die Geschäftsführerin des Malerbetriebes für die 120 Arbeitsunfähigkeits-Tage eine Leistung von 78.000 Euro. Die Geschäftsführerin würde bei einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit für 365 Tage die volle Versicherungssumme von 292.000 Euro erhalten.
Die Vorteile im Überblick
Mit der Inhaber-Ausfallversicherung von SIGNAL IDUNA sichern Sie Ihren Betrieb optimal gegen den unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall der Inhaberinnen und Inhaber sowie Geschäftsführenden ab. Ihre laufenden Kosten für Miete, Personal, Strom, Leasing, Steuern und weitere Finanzierungen sind dank des finanziellen Ersatzes gedeckt und werden weiterhin bezahlt. Dabei kann die Leistung frei verwendet werden, zum Beispiel um laufende Kosten zu decken, eine Ersatzkraft einzustellen oder Ertragseinbußen abzufedern. So brauchen Sie keine Gedanken an mögliche Verluste verschwenden, sondern können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Die Vorteile im Überblick:
Früher Schutz: Leistung schon ab 60 Prozent Arbeitsunfähigkeit
Unkomplizierter Schutz: Keine aufwändige Erbringung von Nachweisen im Leistungsfall
Mitwachsender Schutz: Automatische Erhöhung durch Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung
Zusatz-Schutz für Innungsmitglieder: Kostenfreie Zusatzleistung von 50.000 Euro bei Unfall-Tod
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