Das Kleingedruckte kann mitunter ganze Ordner füllen.

Das Kleingedruckte kann mitunter ganze Ordner füllen. (Foto: © lsaloni/123RF.com)

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Betriebsführung

Auf fast jeder Unternehmenswebsite sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden. Besonders im Onlinehandel sind sie beliebt. Können sie doch Vertragsbedingungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus spezifizieren. Bei der Erstellung eigener AGB müssen Firmen so manche Vorgaben beachten.

An erster Stelle steht: Die AGB-Klauseln sollten unbedingt rechtssicher sein – sonst drohen sogleich Abmahnungen. Ein kurzer Überblick, welche Fehler Betriebe bei ihren AGB vermeiden und wie sie sich für den Fall eines Rechtsstreits absichern können.

Was sind AGB?

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen einheitlich für Massenverträge, wie sie im Onlinehandel üblich sind, festlegen. "Zwar gibt es keine Pflicht, AGB zu verwenden. Allerdings gelten sonst die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – und diese betreffen häufig nicht die Punkte, die für den Onlinehandel relevant sind", erklärt Experte Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. Zudem gibt es besonders im Handel mit Endkunden zahlreiche gesetzliche Pflichten zur Belehrung und Information. Sie betreffen beispielsweise Regelungen für Rücksendung, Kulanz, Widerruf, Zahlungs- und Lieferbedingungen – diese können so eindeutig und rechtssicher festgehalten werden. Was es bei den AGB sonst noch zu beachten gilt, regelt ebenfalls das BGB, und zwar in den Paragraphen 305 ff.

Welche Folgen drohen bei fehlerhaften Geschäftsbedingungen?

Sind die AGB oder einzelne Klauseln fehlerhaft, so gelten auch in diesem Fall automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gültigkeit des Kaufvertrags ist davon nicht betroffen. Allerdings können fehlerhafte AGB zu Abmahnungen durch Konkurrenten oder der Wettbewerbszentrale führen. Bei einer berechtigten Mahnung ist unter Umständen mit hohen Kosten zu rechnen. Ebenfalls zu beachten: "Für AGB gilt das Urheberrecht", betont Fachmann Meier. Das heißt, wer die AGB eines anderen Unternehmens verwendet, macht sich strafbar – auch hier droht eine Abmahnung.

Zudem müssen AGB regelmäßig überprüft werden: Entsprechen sie noch den gesetzlichen Vorgaben? Gibt es neue Urteilssprechungen? Um auf der sicheren Seite zu sein, ist fachliche Hilfe, beispielsweise durch einen auf AGB-Recht spezialisierten Anwalt, empfehlenswert.

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Checkliste: Besonderheiten beim Onlinehandel

Speziell für den Onlinehandel spielen AGB eine wichtige Rolle. Damit sie gesetzeskonform sind, empfiehlt Meier Betrieben, vor allem auf folgende Punkte zu achten:

  • Handelt es sich bei den Kunden des Onlineshops um Unternehmen, Verbraucher oder beide Gruppen?
  • Bei Endkunden gilt es, Vorschriften des Fernabsatzrechts wie Preisangaben, Widerruf und bestimmte Informationen über Zahlungsbedingungen zu beachten.
  • Produktabhängige Regeln berücksichtigen: So gibt es Unterschiede zwischen digitalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen.
  • Verkaufsplattformen erfordern zusätzliche Vorschriften.
  • Verständliche Formulierungen und faire Vertragsbedingungen verwenden.

Wichtig: Bereits vor dem Vertragsabschluss müssen Händler ihre Kunden auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. "Auf der rechtlich sicheren Seite ist, wer die AGB von den Kunden vor Vertragsabschluss mittels Klick bestätigen lässt", rät Meier.

Rechtsschutz kann Existenz sichern

Ein Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen ist existenzsichernd. "Im Falle eines Rechtsstreits mit Kunden oder Zulieferern, gewährleistet eine Rechtsschutzversicherung Existenz und Handlungsfähigkeit, wenn der Firmenvertrags-Rechtsschutz mit eingeschlossen ist", sagt Versicherungsmanager Meier. Manche Versicherer, wie die Nürnberger bieten den Firmen-Vertragsrechtsschutz mit dem gewerblichen Rechtsschutz für ausgewählte Betriebsarten ab Gericht an. Zur Klärung, ob neben den Auseinandersetzungen mit Kunden auch die mit Zulieferern versichert sind, hilft ein Blick ins Kleingedruckte, sozusagen die AGB der Versicherung.

Beliebte Beratung: Rechtsschutzversicherer bieten ihren Kunden meist eine kostenfreie telefonische Erstberatung an. Diese erstreckt sich bei vielen selbst auf nicht versicherte Bereiche.

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Text: / handwerksblatt.de

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