Gefahren lauern an jedem Arbeitsplatz
Viele Arbeitsplätze erscheinen auf den ersten Blick wenig gefährlich: im Büro, in der Arztpraxis oder an der Verkaufstheke etwa.
Doch auch hier drohen Gesundheitsgefahren – die jeder Arbeitgeber regelmäßig ermitteln, dokumentieren und so gut wie möglich beseitigen muss. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin.
In Schwindel erregender Höhe auf Gerüsten herumzuklettern, Bäume zu fällen oder Sprengungen durchzuführen, ist ohne Zweifel ziemlich riskant. Dass die Chefs dafür sorgen müssen, dass den Arbeitern dabei nichts zustößt, sieht jeder ein. Aber was soll schon passieren, wenn man auf dem Bürostuhl sitzt, Kunden Haare frisiert oder Termine an Patienten vergibt? Welche Gefahren soll es hier schon geben, um die sich Arbeitgeber kümmern müssten?
An jedem Arbeitsplatz gibt es Gesundheitsgefahren
"Jeder Arbeitgeber, egal in welcher Branche und in welchem Betrieb, ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich", erläutert Albrecht Liese, Leiter der Präventionsdienste der BGW. "Denn an jedem Arbeitsplatz gibt es Gesundheitsgefahren, auch wenn sie vielleicht nicht sofort ins Auge fallen."
So kann eine Friseurin, die im Salon häufig mit Haarewaschen beschäftigt ist, ein Ekzem an den Händen bekommen. Wer den ganzen Tag am Computer sitzt, strapaziert Augen und Wirbelsäule. Arzthelferinnen oder Ärzte können eine Allergie auf Latex in medizinischen Schutzhandschuhen entwickeln. Und egal, wo man arbeitet: Überall kann man über eine hochstehende Teppichkante oder ein herumliegendes Kabel stolpern, sich das Bein brechen und wochenlang ausfallen.
Gefahrenquellen ändern sich mit der Zeit
"Deswegen sei jeder Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die potenziellen Gesundheitsgefahren in seinem Unternehmen zu erfassen und zu reduzieren, so der BGW-Experte. Dazu gebe es das Instrument der Gefährdungsbeurteilung. Diese müsse der Unternehmer in regelmäßigen Abständen vornehmen. "Denn Gefahrenquellen verändern sich ja mit der Zeit", so Liese. Wie eine GefährdungsbeuGefährdungsbeurteilung mit Systemrteilung am sinnvollsten aussieht, darüber informieren die Berufsgenossenschaften die versicherten Unternehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die jedes Unternehmen engagieren muss, sind bei der praktischen Durchführung behilflich.
Text:
Ulrike Lotze /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben