Eine polnische Spedition musste für die Mautgebühren in Höhe von insgesamt 12.420,53 Euro zahlen. Sie klagte erfolgreich dagegen.

Eine polnische Spedition musste für die Mautgebühren in Höhe von insgesamt 12.420,53 Euro zahlen. Sie klagte erfolgreich dagegen. (Foto: © Jrg Schiemann/123RF.com)

Vorlesen:

EuGH: Deutsche Lkw-Maut ist zu hoch

Betriebsführung

Deutschland hat die Lkw-Maut falsch berechnet, sagt der Europäische Gerichtshof. Die Kosten der Verkehrspolizei dürften nicht mit eingepreist werden.

Die Kosten der Verkehrspolizei dürfen bei der Berechnung der deutschen Lkw-Mautgebühren nicht berücksichtigt werden. Sie fallen in die Verantwortung des Staates, der hier nicht als Betreiber der Infrastruktur handele. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 28. Oktober

Der Fall

Eine polnische Spedition musste für die Benutzung deutscher Autobahnen vom 1. Januar 2010 bis zum 18. Juli 2011 Mautgebühren in Höhe von insgesamt 12.420,53 Euro zahlen. Das Unternehmen erhob in Deutschland Klage auf Rückzahlung der Mautgebühren. Es argumentierte, dass die Methode, nach der die Mautgebühren berechnet werden, gegen europäisches Recht verstoße. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bat den EuGH um Klärung.

Das Urteil

Die Europarichter gaben dem polnischen Unternehmen Recht. Deutschland hat die Maut fehlerhaft berechnet, erklärten die Richter. Bei der Festsetzung der Mautgebühren seien ausschließlich die Infrastrukturkosten, also für Bau sowie Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes, zu berücksichtigen.

"Polizeiliche Tätigkeiten fallen aber in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübt und nicht als Betreiber der Straßeninfrastruktur handelt", so das Urteil. "Die Kosten der Verkehrspolizei können daher nicht als Kosten für den Betrieb im Sinne der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren angesehen werden."

Das könnte Sie auch interessieren:

Antrag der Bundesregierung abgewiesen

Auch einen Antrag der Bundesregierung, mit dem die zeitliche Wirkung des Urteils zulasten der Bundesrepublik begrenzt werden sollte, wies der EuGH zurück.

Das Europagericht urteilt grundsätzlich nicht über einen nationalen Rechtsstreit. Vielmehr muss nun noch das Oberverwaltungsgericht von NRW im Einklang mit der Vorgabe des EuGH eine Entscheidung fällen. 

Die Lkw-Maut auf Bundesautobahnen wurde 2005 eingeführt, seit Juli 2018 gilt sie auch auf allen Bundesstraßen für Lastwagen ab 7,5 Tonnen. Die geplante Pkw-Maut des Bundesverkehrsministers scheiterte 2019 vor dem EuGH.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 28.10.2020, Az. C-321/19  

EuGH Urteil zur Pkw-Maut Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht. > Lesen Sie hier mehr!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: