Feuerlöscher im Betrieb sind gesetzlich vorgeschrieben. Versicherungs-Experte Gerhard Wegert rät, diese von qualifizierten Firmen installieren und regelmäßig zu warten zu lassen.

Feuerlöscher im Betrieb sind gesetzlich vorgeschrieben. Versicherungs-Experte Gerhard Wegert rät, diese von qualifizierten Firmen installieren und regelmäßig zu warten zu lassen. (Foto: © Nürnberger Versicherung)

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Brandschutz im Betrieb nicht vernachlässigen

Betriebsführung

Brandschutzmaßnahmen sind für Unternehmen extrem wichtig. Jeder zweite Betrieb muss nach einem Großbrand Insolvenz anmelden. Tipps von einem Versicherungs-Experten zur Brandvorsorge und zum Verhalten im Notfall.

Ein Feuer im Betrieb kann aber nicht nur für Inventar und Gebäude, sondern auch für Mitarbeiter schnell gefährlich werden. Der Gesetzgeber hat zahlreiche Brandschutzvorschriften erlassen. Gerhard Wegert ist Experte bei der Nürnberger Versicherung. Er informiert über die gesetzlichen Regelungen, konkrete Schutzmaßnahmen für den Betrieb sowie die richtigen Versicherungen für den Ernstfall.

Gesetzliche Brandschutzvorschriften

Zu den Vorgaben im Bauordnungsrecht können je nach Bauvorhaben zum Beispiel eine feuerhemmende oder feuerbeständige Gebäudekonstruktion, der Verzicht auf brennbare Baustoffe, der Einbau von Brandwänden und eine feuerbeständige Abtrennung von Technikräumen gehören. "Außerdem müssen Unternehmen zahlreiche Vorschriften aus dem Arbeitsschutzrecht, zum Beispiel die Betriebssicherheits- und die Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen", so Gerhard Wegert .

"Sie müssen die Arbeitsstätten so gestalten und betreiben, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet ist." Dazu gehört auch der Schutz der Belegschaft vor Brandgefahren.

Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber zum Beispiel verpflichtet, für Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu sorgen sowie die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.

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Da die Aufgaben und Anforderungen vielfältig und abhängig vom Unternehmen individuell unterschiedlich sind, empfiehlt der Experte, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Dieser muss dafür eine entsprechende Ausbildung absolvieren.

Beratung Die Technischen Berater der Handwerkskammern beraten unter anderem auch bei Fragen zum Thema Brandschutz.

Eine Brandschutzordnung zur besseren Übersicht 

Zu den Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, gehört beispielsweise das Anbringen von Feuerlöschern und eventuell auch Brandmeldeeinrichtungen an im Notfall schnell erreichbaren Stellen. Wegert empfiehlt, diese von qualifizierten Firmen installieren zu lassen und regelmäßig zu warten und zu prüfen.

Auch praktische Löschübungen für die Brandschutzhelfer, die in Abständen von drei bis fünf Jahren durchzuführen sind, müssen zumindest von größeren Unternehmen eingeplant werden.

Notrufnummern sowie Flucht- und Rettungswege sollten allen Mitarbeitern bekannt und deutlich gekennzeichnet sein

Gerhard Wegert von der Nürnberger Versicherung rät zudem, eine sogenannte Brandschutzordnung für die Belegschaft zu erstellen. Diese fasst alle Regelungen zusammen, die das Verhalten von Personen innerhalb des Betriebs im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden betreffen.

Maßnahmen im Notfall

Grundsätzlich gilt: Jeder Brand muss möglichst frühzeitig der Feuerwehr gemeldet werden. Löschversuche sollten nur in der Brandentstehungsphase durch die Brandschutzhelfer oder den Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden.

"Auf eigene Löschversuche sollte man unbedingt verzichten, da das Risiko einer Eigengefährdung zu groß ist", sagt Gerhard Wegert. Gleichzeitig müssen alle im Betrieb Anwesenden über den Brand informiert werden.

Oberstes Gebot dabei: Ruhe bewahren, die ausgeschilderten Fluchtwege nutzen und auf keinen Fall mit einem Aufzug fahren, da diese bei einem Brand ausfallen können und im Regelfall nicht vor dem Eindringen tödlicher Rauchgase geschützt sind.

"Es ist zudem wichtig, sich mit allen Mitarbeitern an einem festgelegten Sammelplatz zu treffen. So können Betriebe sicherstellen, dass alle in Sicherheit sind", erläutert Wegert.

Welche Absicherung ist möglich?

Trotz aller Schutzmaßnahmen lassen sich nicht alle Brände verhindern: Sach- und Ertragsausfallschäden sind dann die Folge. Eine Inhaltsversicherung sichert im Brandfall das gesamte Betriebsinventar ab. Für Schäden an der Immobilie ist die gewerbliche Gebäudeversicherung zuständig. Die Leistungen vom Versicherer werden auf den Betrieb zugeschnitten. So können auch nur bestimmte Gefahren abgesichert werden.

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Text: / handwerksblatt.de

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