BGH: Kreishandwerkerschaft darf weiter beraten
Die Kreishandwerkerschaft Kleve am Niederrhein hat ein Grundsatzurteil für das gesamte Handwerk erreicht. Ginge es nach dem Willen zweier Anwälte, hätte sie – und viele andere Institutionen des Handwerks – ihre Inkassostelle schließen müssen.
Genau wie die Vorinstanzen gab der Bundesgerichtshof in Karlsruhe aber der KH Recht: Sie durfte und darf ihren Mitgliedsbetrieben bei säumigen Zahlern Rechtsberatung bieten.
Immer wieder versuchen Anwälte gegen die Rechtsberatung der Handwerksorganisationen gerichtlich vorzugehen. Die Kreishandwerkerschaft Kleve erwischte es am Heiligen Abend 2004. Diesen Tag wird Achim Zirwes so schnell nicht vergessen. Zwei Rechtsanwälte aus Emmerich lassen der Kreishandwerkerschaft Kleve, bei der er Geschäftsführer ist, just am 24. Dezember durch das Landgericht eine Klage auf Unterlassung zustellen.
Die Inkassodienste der Kreishandwerkerschaft stören die Rechtsanwälte
Dass die Inkassostelle der Kreishandwerkerschaft, die für ihre Mitgliedsbetriebe auch Mahnbescheide erstellt und Vollstreckungsbescheide beantragt, ist den Anwälten ein Dorn im Auge. Die Anwälte fordern, dass der Kreishandwerkerschaft eine Strafe von 250.000 Euro droht, sollte sie diese Art der Rechtsberatung fortführen. "Ersatzweise sollte das Landgericht Kleve eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten gegen mich verhängen", erzählt Zirwes.
In allen drei Instanzen gewonnen
Viereinhalb Jahre später blättert der Geschäftsführer, er ist selbst Jurist, entspannt in einem dicken roten Leitz-Ordner voller Schriftsätze mit Anwälten und Gerichten und freut sich, dass er gemeinsam mit Kreishandwerksmeister Heinz Smets "aus der niederrheinischen Provinz heraus" ein so wichtiges Urteil für das gesamte Handwerk beim Bundesgerichtshof erreicht hat: Dass die Rechtsberatungen auch im Bereich der Inkassodienstleistungen rechtmäßig waren, haben sie jetzt höchstrichterlich bestätigt. Und zwar von allen drei Instanzen. Zunächst hatte das Landgericht Kleve im September 2005 die Klage der Anwälte abgewiesen. Die Kreishandwerkerschaft als Körperschaften öffentliche Rechts dürfe ihre Mitglieder vor Gericht vertreten, wenn es um Forderungen gehe, die den jeweiligen Handwerksbetrieb betreffen. Die Kläger legten daraufhin Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Wieder blieben sie erfolglos. Sie gingen in Revision beim Bundesgerichtshof.
"Die Klage war von Anfang an unbegründet"
In der Zwischenzeit trat im Juli 2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. "Seitdem dürfen Vereinigungen Inkassodienste anbieten, wenn sie einen Volljuristen beschäftigen und sich beim Oberlandesgericht registrieren", berichtet Zirwes. "Vorsichtshalber haben wir sofort die Registrierung beantragt." Das wiederum veranlasste die klagenden Anwälte, das Verfahren für erledigt zu erklären. "Dem haben wir widersprochen. Unserer Meinung nach war die Klage von Anfang unbegründet." Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sah das genauso und gab in seinem Urteil vom 19. Februar 2009 der Kreishandwerkerschaft voll und ganz Recht (AZ I ZR 160/06). Die Revision wurde zurückgewiesen.
Wichtiges Angebot, das viele Handwerksbetriebe nutzen sollten
Die Kosten für das Verfahren – mehr als 8.000 Euro sind allein der Anteil der Kreishandwerkerschaft – mussten die gegnerischen Anwälte tragen. Der Klever KH sei es in erster Linie darum gegangen, weiter Inkasso für die Mitglieder anbieten zu können, die Probleme mit Schuldnern haben. "Das ist zwar nicht unser Hauptgeschäft, aber wir haben bestimmt vier Anfragen in der Woche und sind für die Betriebe günstiger als andere Inkassounternehmen", sagt Geschäftsführer Zirwes.
Auch einige Handwerkskammern haben Inkassostellen eingerichtet
Auch eine Reihe von Handwerkskammern bietet Inkassodienste an. Thilo Hartmann, Leiter der Inkassostelle der HwK zu Leipzig, weiß, dass es auch im Kammerbezirk in der Vergangenheit Ärger mit Anwälten gab. "Wir haben dann aber auf entsprechende frühere Urteile verwiesen und uns mit der Anwaltskammer geeinigt", so Hartmann. Er hat alle Hände voll zu tun. "3.000 laufende Verfahren habe ich zu bearbeiten. 70 bis 100 Anfragen kommen pro Woche dazu." Dass dies auch für die Kammern ein wichtiges Urteil ist, bestätigt die Leiterin der Inkassostelle der Handwerkskammer Hamburg Dietlind Schikowsky. "Auch wir werden ab und zu von Anwälten angeschrieben. Wenn wir dann auf solche Urteile verweisen, bleiben sie zum Glück ruhig."
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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