Im Trend: Frisches Obst fürs Büro
Viele Firmen bieten ihren Mitarbeitern inzwischen kostenloses Obst an. Das kann man selbst organisieren, oder aber man bucht einen Lieferservice. Die gibt es inzwischen in nahezu jeder Stadt.
Ein- oder zweimal in der Woche steht ein frischer Obstkorb im Büro. Bananen, Äpfel, Birnen, Weintrauben, Pfirsiche oder Kiwis. Wer mag, der darf sich jederzeit bedienen. "Frisches Obst ist die wohl einfachste und kostengünstigste Methode, die Lebensqualität der eigenen Mitarbeiter nachhaltig zu erhöhen", sagt Enzio Reuß, der 2011 die Firma Fruitful Office gegründet hat, ein bundesweiter Lieferservice für Obstkörbe.
Reuß ist überzeugt, dass eine Portion Obst am Tag schon hilft, Fehlzeiten zu verringern. Außerdem trage es dazu bei, die Identifikation mit der Firma zu steigern, wenn der Chef regelmäßig frisches Obst spendiert.
Saisonale Früchte aus regionalem Anbau
Die Konzepte der überregionalen Anbieter wie Fruitful Office, Fruiton oder Obstbaron oder auch regionaler Lieferanten ähneln sich. Sie liefern Obstkörbe in die Büros oder Werkstätten und achten auf Obstsorten, die am Arbeitsplatz leicht verzehrt werden können. Außerdem werben sie mit saisonalem Obst aus regionalem Anbau.
Viele verzichten auf Obst, dass auf dem Luftweg verfrachtet wurde. Manche Anbieter packen inzwischen auf Wunsch und als Alternative auch Gemüse und Rohkost in den Korb. Also frische Paprika, Snacktomaten, Gurken oder Möhren.
Der Preis ist davon abhängig in welchem Rhythmus man den Korb bucht, welches Obst (beziehungsweise Gemüse) und wieviele Portionen darin sein sollen. Das beginnt dann bei etwa 15 Euro bis 20 Euro in der Woche.
Natürlich kann man das auch selbst organisieren. Etwa wenn die Mitarbeiter reihum das Obst oder das Gemüse für die Firma beziehungsweise die Abteilung einkaufen und bereitstellen.
Der steuerliche Aspekt
Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern kostenfrei Wasser, Kaffee und Kekse zum Verzehr im Betrieb zur Verfügung, dann ist das übrigens in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Selbst ein Korb voller trockener Brötchen, Croissants oder Laugengebäck sollte das Finanzamt durchgehen lassen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt.
Obstkörbe, die der Chef zum Verzehr am Arbeitsplatz bereitstellt, gelten als Aufwendungen für "Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung" und sind pro Kalenderjahr bis zu 500 Euro je Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabefrei (Paragraf 3 Nr. 34 EStG.).
Schwierig wird es bei belegten Brötchen, die wertet der Fiskus aus Sachbezug. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag.Kaffee, Kekse und Mineralwasser bleiben also in unbeschränkter Höhe steuerfrei. Das Finanzamt geht davon aus, dass diese Leistungen im betrieblichen Interesse gewährt werden.Kaffee, Kekse und Mineralwasser bleiben also in unbeschränkter Höhe steuerfrei. Das Finanzamt geht davon aus, dass diese Leistungen im betrieblichen Interesse gewährt werden.
Sieben weitere Tipps, wie Sie die Gesundheit im Betrieb verbessern können, finden Sie hier.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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