Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten
Die Inhaber-Ausfallversicherung ist vor allem für jene Handwerksbetriebe wichtig, deren Fortlaufen von einer einzelnen Person abhängt. Denn fällt diese unerwartet aus, droht ein Stillstand des gesamten Unternehmens.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Sicher mit der Inhaber-Ausfallversicherung
Um die eigene Existenz und die Ihrer Mitarbeitenden optimal abzusichern, lohnt ein Blick auf das Versicherungsangebot von SIGNAL IDUNA. Hier finden Sie die zehn wichtigsten Fragen und Antworten übersichtlich zusammengefasst.
Für welche Betriebe kann die Inhaber-Ausfallversicherung abgeschlossen werden? Wie lange besteht der Versicherungsschutz? Und wann wird die Leistung ausgezahlt? Hier finden Sie die zehn wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Inhaber-Ausfallversicherung von SIGNAL IDUNA. Daneben geben wir in dem Beitrag Inhaber-Ausfallversicherung: Was ist das eigentlich? einen grundsätzlichen Einblick in die Funktionsweise des Versicherungsmodells.
Für welche Betriebe kann die Inhaber-Ausfallversicherung abgeschlossen werden?
Die Inhaber-Ausfallversicherung ist für Inhaberinnen und Inhaber sowie Geschäftsführende zum Beispiel folgender Handwerksunternehmen geeignet:
- Back- und Konditoreiwarenherstellung
- Dachdeckerei
- Friseurgewerbe
- Garten- und Landschaftsbau
- Informations- und Telekommunikationstechnik
- Klempnerei und Installationsbetriebe
- Maler- und Lackiergewerbe
- Hoch- und Tiefbau
- Veranstaltungsbranche, Kamera- und Tontechnik, Fotografie
- Zimmerei, Tischlerei
- und viele mehr
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Wer kann sich versichern?
Bei der Inhaber-Ausfallversicherung können sich Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsführende sowie Selbstständige im Alter von 18 bis 60 Jahren versichern. Bei zwei Betriebsinhaberinnen beziehungsweise Betriebsinhabern oder bei zwei Geschäftsführenden in einem Betrieb können beide zu gleichen Teilen versichert werden.
Wie lange besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz der Inhaber-Ausfallversicherung besteht maximal bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres.
Welche Wartezeiten gilt es bei der Inhaber-Ausfallversicherung zu beachten?
Grundsätzlich gibt es keine Wartezeiten und Sie können die Leistungen von SIGNAL IDUNA im entsprechenden Versicherungsfall sofort beziehen. Einzige Ausnahme ist die Option "psychische Erkrankung". Hier besteht eine Wartezeit von acht Monaten.
Wie wird der Grad der Arbeitsunfähigkeit festgelegt?
Den genauen Grad der Arbeitsunfähigkeit legt im Regelfall die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest. Im Einzelfall können Begutachtende von SIGNAL IDUNA hinzugezogen werden, um den Sachverhalt zu bestätigen.
Leistet die Inhaber-Ausfallversicherung auch im Ausland?
Vom Versicherungsschutz von SIGNAL IDUNA profitieren Handwerkerinnen und Handwerker weltweit. Das heißt, wenn Sie im Ausland einen Unfall erleiden oder etwa aufgrund einer Ansteckung mit einer Infektionskrankheit außerhalb Deutschlands vorerst arbeitsunfähig sind, leistet SIGNAL IDUNA ebenfalls. Der Versicherungsschutz besteht jedoch nur für Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Auch der Hauptsitz des Unternehmens muss in Deutschland sein. Direkte Leistungen im Ausland bestehen nur über den Zeitraum eines akuten vollstationären Krankenhausaufenthaltes – egal ob Unfall oder Krankheit. Sollten Sie oder Ihr Unternehmen dauerhaft ins Ausland ziehen, endet der Vertrag.
Ausfallversicherung ersetzen durch Inhaber-Ausfallversicherung
Wenn Sie Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von Krankheiten mitversichern möchten, müssen Sie vorab entsprechende Gesundheitsfragen beantworten. Sobald Sie nur Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von Unfällen absichern möchten, müssen Sie lediglich die Frage nach einem bestehenden Pflegegrad beantworten.
Fällt das Coronavirus/COVID-19 in den Versicherungsschutz oder kann zusätzlich eingeschlossen werden?
Eine COVID-19-Erkrankung ist im Aufbauschutz "Krankheit" mitversichert, wenn Sie wegen des Coronavirus oder des Verdachts darauf zu mindestens 60 Prozent arbeitsunfähig sind. Auch hier gilt die vertragliche Karenzzeit. Die Verordnung einer Quarantäne aufgrund COVID-19 fällt nicht unter den Versicherungsschutz.
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
Wenn Sie aufgrund eines Unfalles oder, sofern vereinbart, einer Krankheit oder psychischen Erkrankung zu mindestens 60 Prozent arbeitsunfähig geschrieben werden oder wenn gegen Sie eine Quarantäne verhängt wird (Ausschluss Pandemie/Epidemie) wird die Leistung nach Ablauf der Karenzzeit fällig. Diese ist wählbar zwischen 21, 42 oder 90 Tagen. Sollten Sie beispielsweise die Karenzzeit von 21 gewählt haben, bekommen Sie ab dem 22. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit taggenau die entsprechende Summe ausgezahlt. Die maximale Leistungsdauer beträgt zwölf Monate.
Download► Inhaber-Ausfallversicherung: Hier können Sie die Checkliste für Inhaber und Geschäftsführer herunterladen!
Gibt es Vorteile für Innungsmitglieder?
Ja, für Innungsmitglieder gibt es eine Bonus-Leistung: Beitragsfrei ist eine Leistung von 50.000 Euro für den unfallbedingten Todesfall mitversichert.
Mehr Informationen Sie wünschen mehr Informationen über die Inhaber-Ausfallversicherung und möchten sich gerne individuell beraten lassen? Dann nutzen Sie jetzt den Beratungsservice von SIGNAL IDUNA. Jetzt beraten lassen!
Text:
DHB /
handwerksblatt.de
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