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HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
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Eine automatische Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber würde die Betriebe deutlich entlasten, sagen Handwerksvertreter. (Foto: © pejo/123RF.com)
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November 2024
Seit Einführung der elektronischen Krankmeldung kämpfen viele Betriebe mit erhöhtem Aufwand. Der Abruf der Daten bei den Krankenkassen ist bürokratisch und läuft nicht immer rund. Eine bayerische Initiative fordert jetzt eine automatisierte Datenübertragung.
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht mehr an den Arbeitgeber weiterleiten. Es reicht aus, wenn sie ihre Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt feststellen lassen und den Arbeitgeber informieren. Die Informationen werden danach aber nicht von den Krankenkassen an die Betriebe übertragen. Die Arbeitgeber müssen die Daten vielmehr bei den Krankenkassen abrufen (sogenanntes Pull-Verfahren).
Die neue Regelung zur elektronischen Krankschreibung (also das eAUB-Verfahren) sorgt seither für Ärger gerade in kleinen und mittelständischen Betrieben, denn das Verfahren läuft auch nach fast zwei Jahren alles andere als reibungslos. Wenn es gut läuft, dauert es mindestens vier Arbeitstage und erfordert mehrere Arbeitsschritte durch den Arbeitgeber.
Viele Betriebe müssen von ihren Beschäftigten zusätzliche Informationen zur Krankmeldung einfordern. Beim Abruf der Daten bei den Krankenkassen müssen nämlich genaue Daten - etwa der Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit - angegeben werden, was aber nicht immer identisch mit dem Tag der ersten Krankmeldung durch den Arbeitnehmer ist. Manche Arbeitgeber berichten von einem wahren Chaos, mit Digitalisierung und Entlastung habe das nichts zu tun.
Der Freistaat Bayern hat daher eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Verfahrens gestartet. Um das Verfahren bürokratieärmer zu gestalten, könne nur ein so genanntes "Push-Verfahren" helfen, das heißt die proaktive, automatisierte Datenübertragung durch die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeber. Auch wenn weiterhin mögliche Verzögerungen bei der Datenweitergabe durch Vertragsärztinnen und -ärzte oder Krankenhäuser an die Krankenkassen nicht vollständig ausgeräumt werden können, sei "die Ablösung des Abrufverfahrens durch ein Push-Verfahren bei der Datenübertragung zwischen den Krankenkassen und den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern alternativlos", heißt es da.
Das bayerische Handwerk unterstützt den Antrag, das Sozialgesetzbuch entsprechend anzupassen. Aus der Bringschuld für die Beschäftigten, sei eine Holschuld für die Betriebe geworden. "Dieses Verfahren ist ein Paradebeispiel für überflüssige Bürokratie, stört die Abläufe im Unternehmen und sorgt für zusätzliche Kosten", sagt der Präsident des bayerischen Handwerkstages Franz Xaver Peteranderl. "Eine von den Krankenkassen proaktive und automatische Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Arbeitgeber würde unsere Betriebe deutlich entlasten. Der Gesetzgeber könnte seinen Worten zum Bürokratieabbau zudem schnell Taten folgen lassen."
Auch das Handwerk in Baden-Württemberg steht hinter der Forderung, denn der Aufwand für die Betriebe sei in den vergangenen zwei Jahren enorm gestiegen. "Das Ziel, durch Digitalisierung ein effizientes System zu schaffen, wurde bisher nicht erreicht. Das gegenwärtige eAUB-Verfahren bereitet der Wirtschaft einen unvertretbaren Arbeits- und Kostenaufwand und verursacht Störungen in den Betriebsabläufen. Die Betriebe wollen beim Thema Krankschreibung nicht mehr Bürokratie, sondern weniger", betont Handwerk BW-Hauptgeschäftsführer Peter Haas, der die Landesregierung von Baden-Württemberg auffordert, den Antrag aus Bayern zu unterstützen.
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