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HWK Trier | November 2024
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Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) waren auch unter Pandemiebedingungen erfolgreich. (Foto: © Zoll)
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Offensiv gegen Schwarzarbeit - Themen-Specials
Februar 2022
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll hat im Corona-Jahr 2021 Schäden in Höhe von 790 Millionen Euro aufgedeckt: 120.300 Strafverfahren wurden eingeleitet. Schwerpunktprüfungen gab es im Baugewerbe, bei Gebäudereinigern und Paketdienstleistern.
Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls haben 2021 Schäden in einer Gesamthöhe von rund 790 Millionen Euro aufgedeckt. Der Zoll zieht eine erfolgreiche Bilanz: Die rund 8.000 Beschäftigten haben bundesweit über 120.300 Strafverfahren (2020: 105.000, 2019: 115.000) und rund 32.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zahlreiche Branchen, die der Zoll unter normalen Bedingungen im Visier hat, etwa das Hotel- und Gaststättengewerbe und der Messebau waren besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die Zollbeamten hätten deshalb, wie bereits im Jahr 2020, mit veränderten Prüfungsschwerpunkten reagiert.
Bundesweit wurden insgesamt rund 48.000 Arbeitgeber geprüft (2020: 45.000, 2019: 55.000). Die Ermittler haben nach Angaben des Zoll "kriminelle Aktivitäten, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme" erfolgreich aufgedeckt. Insgesamt wurden rund 113.000 Strafverfahren abgeschlossen (2020: 107.000, 2019: 116.000).
Es gab auch 2021 bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz unter anderem im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern.
"Der Zoll sichert mit seinen Prüfungen staatliche Einnahmen, stärkt seriös tätige Unternehmen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und sorgt so für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt", betont Colette Hercher, Präsidentin der Generalzolldirektion.
Die FKS hat nach eigenen Angaben im Jahr 2021 über 3.200 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet (2020: 4.300, 2019: 5.000).
Zudem konnten über 3.700 Ermittlungsverfahren wegen Mindestentgeltverstößen abgeschlossen werden (2020: 4.500, 2019: 4.600). Bei Verstößen drohen Arbeitgebern neben empfindlichen Geldbußen unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Illegale Beschäftigung in einer Lüdenscheider Bäckerei Ein aktuelles Beispiel: Am 14. Februar 2022 kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Bäckerei in Lüdenscheid (NRW). Drei der angetroffenen Arbeitnehmer hatten marokkanische Pässe und spanische Aufenthaltskarten. "Ein Vierter hatte gar keinen Ausweis, besitzt wahrscheinlich keine deutschen Ausweisdokumente, geschweige denn eine Arbeitserlaubnis", meldet der Zoll. Die Zollbeamten nahmen den Mann ohne Papiere vorläufig fest. Gegen alle vier Arbeitnehmer wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Auch gegen die Bäckerei wird jetzt ermittelt. "Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund, Nicolai Prowe. "Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro möglich." Die illegale Beschäftigung von Ausländern sei eine "besonders bittere Form der Schwarzarbeit".
Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger Höhe entrichten. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und hinterzogene Lohnsteuer müssen nachgezahlt werden.
Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit sei regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt, berichtet der Zoll. Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II müssen Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, mitteilen. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. "Den Tätern drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert".
Quelle: Zoll
Nach Informationen der IG Bau wurden 2021 Bußgelder in Höhe von 4,9 Millionen Euro allein gegen Baufirmen verhängt - ein Drittel aller Bußgelder. Das geht laut IG Bau aus einer unveröffentlichten Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD) hervor, der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist.
Danach hätten Baubetriebe im letzten Jahr 13.146 Mal Besuch vom Zoll bekommen. Wegen Mindestlohnverstößen leiteten die Beamtinnen und Beamten 831 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren insgesamt – von illegaler Beschäftigung bis zu Tricksereien bei der Arbeitszeit – belief sich in der Baubranche auf 16.279.
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