Schwarzarbeit: Deutlich mehr Mindestlohnverstöße
Der Zoll geht erfolgreich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor: 2019 deckten die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deutlich mehr Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn auf.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Offensiv gegen Schwarzarbeit
Erst Ende März diesen Jahres hat das Landgericht Stuttgart einen Gerüstbauunternehmer aus dem Landkreis Heilbronn zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der durch die Machenschaften des Unternehmers verursachte Schaden liegt bei über zehn Millionen Euro. Der Verurteilte, der eine Gerüstbaufirma mit mehreren Niederlassungen führte, hatte über Jahre neben eigenen Mitarbeitern regelmäßig mehrere Subunternehmer abhängig beschäftigt.
Bei den angeblichen Subunternehmern handelte es sich um sogenannte Servicefirmen, die in Wirklichkeit keine Werkleistungen ausführten, sondern nur den Service anboten, die Arbeiter zum Schein anzumelden, um bei Kontrollen möglichst keinen Verdacht zu erwecken. Außerdem erstellten sie Scheinrechnungen, um Geld in Millionenhöhe als Schwarzlöhne, vorbei am Fiskus, auszahlen zu können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall aus Süddeutschland ist eines von vielen Beispiel, wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung erfolgreich vorgeht.
FKS hat seit Sommer mehr Befugnisse
Für 2019 hat die Generalzolldirektion gerade ihre Jahresbilanz vorgelegt. Durch das am 18. Juli 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hat die Sondereinheit des Zoll, die FKS, mit ihren 6.700 Mitarbeitern zusätzliche Befugnisse erhalten, "um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Bezahlung unter dem Mindestlohn, vor Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und vor Ausbeutung zu schützen", heißt es in der Pressemitteilung zur Jahresbilanz.
So kann die FKS jetzt schon bei der Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen (dem sogenannten "Arbeitsstrich") tätig werden oder das Anbieten von Schwarzarbeit in Zeitungen und Online-Plattformen verfolgen. So können illegale Aktivitäten früh erkannt und verfolgt werden.
Mehr risikoorientierte Prüfungen
Früher waren die Zoll-Beamten eher stichprobenartig auf Baustellen unterwegs, neuerdings gehen die Ermittler eher mit risikoorientierten Prüfungen vor allem gegen organisierte Formen der Schwarzarbeit vor.
Im vergangenen Jahr prüfte die FKS 54.733 Arbeitgeber und leitete 114.997 Strafverfahren und 31.366 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Dabei wurden rund zehn Prozent mehr Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt als noch im Jahr 2018.
Besonders häufig wurde der Branchen-Mindestlohn im Bau- und Baunebengewerbe, in der Gebäudereinigung sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterschritten.
Die Gerichte verhängten 2019 insgesamt 1.891 Jahre Freiheitsstrafen, 36,6 Millionen Euro Geldstrafen und 57,4 Millionen Euro Geldbußen.
Weitere Infos Viele Informationen zum Thema "Zoll stoppt Schwarzarbeit" finden Sie in unserem Themenspecial und beim Zoll
Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher dazu: "Der Zoll wird seinen Verfolgungsdruck mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln weiterhin aufrechterhalten. Schwarzarbeit, vor allem in seiner organisierten Form, ist Wirtschaftskriminalität - kein Kavaliersdelikt!"
Quelle: Zoll
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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