Papas kündigen geht auch im Kleinbetrieb nicht
Droht ein Arbeitgeber einem Vater, der die gesetzliche Elternzeit für Väter nehmen will, mit Kündigung, so ist der geplante Rausschmiss unwirksam.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kündigung: So geht’s richtig
Dies gilt auch für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, in denen an sich eine Sozialauswahl nicht vorgenommen zu werden braucht. Denn auch in diesen ist es nicht gestattet, einen Arbeitnehmer zu maßregeln, weil er – ihm zustehende – Ansprüche geltend macht.
Der unrechtmäßig gekündigte Papa, dem offiziell mit einer anderen Begründung gekündigt wurde, bekam für die Verfahrensdauer von zwei Jahren und vier Monaten das Gehalt nachgezahlt.
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 5. Januar 2011, Az.: 8 Sa 1728/10
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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