Die Ankündigung Elternzeit nehmen zu wollen ist auch im Kleinbetrieben kein Kündigungsgrund.

Die Ankündigung Elternzeit nehmen zu wollen ist auch im Kleinbetrieben kein Kündigungsgrund. (Foto: © seamartini/123RF.com)

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Papas kündigen geht auch im Kleinbetrieb nicht

Droht ein Arbeitgeber einem Vater, der die gesetzliche Elternzeit für Väter nehmen will, mit Kündigung, so ist der geplante Rausschmiss unwirksam.

Dies gilt auch für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, in denen an sich eine Sozialauswahl nicht vorgenommen zu werden braucht. Denn auch in diesen ist es nicht gestattet, einen Arbeitnehmer zu maßregeln, weil er – ihm zustehende – Ansprüche geltend macht.

Der unrechtmäßig gekündigte Papa, dem offiziell mit einer anderen Begründung gekündigt wurde, bekam für die Verfahrensdauer von zwei Jahren und vier Monaten das Gehalt nachgezahlt.

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Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 5. Januar 2011, Az.: 8 Sa 1728/10

Text: / handwerksblatt.de

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