Gasheizungen: Was bedeutet der verpflichtende Heizungs-Check
Gasheizungen müssen bis 15. September überprüft werden, ob sie noch effizient heizen. Was bedeutet das für Hausbesitzer und wie läuft der Heizungscheck in der Praxis ab?
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Klimaschutz und Energiesparen im Handwerksbetrieb
Seit Oktober 2022 müssen Hausbesitzer von Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfegern, SHK-Gewerken oder durch bestimmte Energieberater*, prüfen lassen, ob ihre Gasheizung effizient genug heizt oder ob sie optimiert werden kann und muss.
Der Heizungscheck betrifft über 14 Millionen Anlagen. Die Heizungsüberprüfung ist verpflichtend für Hausbesitzer. Ergibt sich bei der Prüfung, dass die Anlage optimiert werden kann, muss der Eigentümer oder die Eigentümerin dies bis zum 15. September 2024 erledigen lassen.
Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen bis 15. September 2024 auch einen (förderfähigen) hydraulischen Abgleich vornehmen lassen. Für Eigentümer von kleinen Wohngebäuden besteht diese Pflicht nicht. Nach Angaben des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) lässt sich der Energieverbrauch damit allerdings um bis zu sieben Prozent verringern.
Zu lange keine Wartung mehr durchgeführt?
Andreas Walburg vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Foto: © Bundesverband des SchornsteinfegerhandwerksRegelmäßige Wartungen und Überprüfungen der Heizungsanlage tragen in der Regel dazu bei, dass Anlagen effizient und sicher arbeiten.
"Dennoch kommt es vor, dass aus Unkenntnis Einstellungen verändert werden oder schon lange keine Wartung mehr durchgeführt wurde", berichtet der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
An diesem Punkt sollte der flächendeckende Effizienz-Check ansetzen, der zur Zeit der Energiekrise eingeführt wurde. Im Fokus stehen Gas-Wärmeerzeuger, also Heizungen, Raumheizer und Warmwasserheizer, die mit Erdgas betrieben werden.
Einfache Maßnahmen an vielen Anlagen
Die Heizungsüberprüfung soll möglichst schnell und mit einfachen Mitteln Einsparmöglichkeiten aufzeigen, die teilweise gleich vor Ort umgesetzt werden können. Möglich ist dies zum Beispiel durch Anpassungen der Regelungstechnik. "Sie ist nur eine von weiteren Maßnahmen, die kurz- bis mittelfristig Gas einsparen sollen", so Andreas Walburg vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Was bedeutet das für Hausbesitzer?
Die Überprüfung sollte möglichst im Zusammenhang mit anderen Arbeiten durchgeführt werden, um Aufwand und Anfahrtskosten zu senken. Das bedeutet zum Beispiel: Kommt ein Schornsteinfeger oder eine Schornsteinfegerin zur Messung oder Feuerstättenschau ins Haus, überprüfen sie im Anschluss bestimmte Parameter sowie die Einstellungen der Anlage:
- Kann die Vorlauftemperatur abgesenkt werden?
- Ist die Nachtabsenkung aktiviert?
- Kann die Wassertemperatur abgesenkt werden?
- Sind die erforderlichen Leitungsrohre gedämmt?
Maßnahmen wie diese können und sollen dazu beitragen, dass Brennstoff eingespart werden kann.
Was kostet der Check?
In welchem Kostenrahmen der Check liegen wird, hängt unter anderem vom Anbieter, von der Dauer und dem Umfang ab. Das Ergebnis soll schriftlich festgehalten werden und, falls erforderlich, verpflichtende Optimierungsmaßnahmen enthalten.
Tipp: Liegt eine vergleichbare Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurück, ist kein erneuter Check notwendig. Bereits erfolgte Optimierungsmaßnahmen werden ebenfalls dokumentiert.
Ebenfalls von der Pflicht zum Heizungscheck befreit sind Eigentümer, die innerhalb der Geltungsdauer der Verordnung (2022 bis 2024) einen Technologiewechsel vornehmen. Das BMWK schätzte die Zahl der hiervon betroffenen Haushalte auf 800.000.
Was passiert nach dem Effizienz.Check?
Die Kundinnen und Kunden erhalten einen schriftlichen Bericht mit dem Ergebnis des Effizienz.Checks. Der Bericht führt Optimierungsbedarfe auf und weist auf entsprechende Maßnahmen hin:
- Gibt es Einstellungen, die verändert oder angepasst werden müssen?
- Sind Rohrleitungen zu dämmen?
- Sollte ein hydraulischer Abgleich gemacht werden?
- Ist die Heizungspumpe auszutauschen?
Eine Optimierung der technischen Einstellungen kann auf Wunsch und nach Absprache gleich vorgenommen werden, betont der Schornsteinfegerverband. Andere Maßnahmen könnten auch später umgesetzt werden.
*Energieberater, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stehen
Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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