Ausbildungsordnung für Schornsteinfeger modernisiert
Die Ausbildungsordnung der Schornsteinfeger ist modernisiert worden. Die neuen Regelungen treten am 1. August in Kraft. Neuerungen gibt es unter anderem in der Prüfung.
Mit der Modernisierung der Ausbildungsordnung wird auf die Veränderungen im Berufsbild der Schornsteinfeger sowie auf neue gesetzliche Regelungen reagiert. Angehende Gesellinnen und Gesellen erwerben dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zufolge weiterhin wesentliche Kompetenzen in den Bereichen Brandschutz und Lüftungstechnik.
Gleichzeitig werde der Blick verstärkt auf den Bereich Energieeffizienz gerichtet. Auch die Themen Kommunikation und Kundenorientierung würden in der neuen Ausbildungsordnung noch stärker betont. Damit soll den Schornsteinfegerbetrieben die Möglichkeit gegeben werden, ihr Dienstleistungsangebot weiter auszubauen.
Die gestreckte Abschlussprüfung löst die traditionelle Prüfungsstruktur aus Zwischen- und Abschlussprüfung künftig ab. Außerdem wurde als neues Prüfungsinstrument der betriebliche Auftrag eingeführt.
Die modernisierte Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil sowie der von der Kultusministerkonferenz entwickelte, darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung ersetzen die bestehende Ausbildungsregelung aus dem Jahr 2012. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Umsetzungshilfe für Ausbildung
Das BIBB entwickelt gemeinsam mit Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe für Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen, Prüfer und Auszubildende. Darin werden die Neuerungen erläutert und praktische Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung sowie der Prüfung gegeben. Die Publikation inklusive Zusatzmaterialien wird in der BIBB-Reihe "Ausbildung gestalten" veröffentlicht und kostenlos über die BIBB-Webseite abrufbar sein.
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung
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Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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