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HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
(Foto: © Jörg Diester/HwK Koblenz)
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Flutkatastrophe im Ahrtal: Die Antragsfrist für Unternehmen zur Wiederaufbauhilfe sollte zum 30. Juni auslaufen und wird jetzt bis Ende 2024 verlängert. Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium setzt sich für eine weitere Fristverlängerung ein.
Gute Nachrichten für Unternehmen, die von der Flutkatastrophe im Ahrtal betroffen sind und ihren Antrag auf Wiederaufbauhilfe noch nicht gestellt haben. Die in der Bund-Länder Verwaltungsvereinbarung zur Wiederaufbauhilfe ursprünglich vorgesehene Frist 30. Juni 2023 wird auch für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe verlängert - zunächst bis zum Ende des Jahres 2024. Das meldet das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium.
"Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe haben mindestens bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, einen Antrag zu stellen", betonte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Leider sei es aus europarechtlichen Gründen nicht ohne weiteres möglich, die Antragsfrist im Gleichklang mit den Fristen für Privatpersonen und Kommunen sofort auf den 30. Juni 2026 zu verlängern. Man strebe aber grundsätzlich ebenfalls dieses Datum an.
"Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium steht daher im Kontakt mit dem Bund, damit die Europäischen Kommissionen eine Ausweitung der Antragsfristen für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe bis zum 30.06.2026 genehmigt", so die Ministerin weiter.
Solange die Genehmigung nicht vorliege, gelte der 31. Dezember 2024. "Kein Unternehmen ist daher gezwungen, eilig bis zum Monatsende einen Antrag zu stellen", sagte die Ministerin. Man habe auch in einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium die Bedeutung der Fristverlängerung deutlich gemacht hat.
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