Hochwasser: Soforthilfe für Betriebe in Rheinland-Pfalz
Von der Hochwasserkatastrophe betroffene Unternehmen in Rheinland-Pfalz erhalten eine Soforthilfe von 5.000 Euro.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Hochwasserkatastrophe in Deutschland
Die rheinland-pfälzische Landesregierung gewährt von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen eine Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro, um die Räumung und Reinigung der Betriebe zu unterstützen. Anträge werden von den örtlich zuständigen Verwaltungen der Kreise sowie der Stadt Trier entgegengenommen.
Die Soforthilfe soll ohne umfangreiche Prüfung gewährt werden. Ein "glaubhafter Nachweis", dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller ein Schaden von mindestens 5.000 Euro an dieser Betriebsstätte entstanden ist, reicht aus.
Viele Unternehmen existentiell betroffen
Die Betriebsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier.
"Das Ausmaß an Zerstörung und Leid im Hochwassergebiet ist schrecklich. Wir haben Tote zu beklagen, viele Menschen haben ihr Zuhause in den Fluten verloren. Existentiell betroffen sind auch viele Unternehmen: Ladenlokale, Werkstätten, landwirtschaftliche Betriebsgüter – vieles ist zerstört. Deswegen hat die Landesregierung heute Soforthilfen für Unternehmen beschlossen", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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