Missbräuchliche Formen der Soloselbstständigkeit könnten nicht im Interesse eines lebendigen und zukunftsfähigen Handwerks sein, meinen ZDH und DGB.

ZDH und DGB unterstützen nachdrücklich die Pläne der Bundesregierung, eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einzuführen. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Soloselbstständige: ZDH und DGB fordern Politik zum Handeln auf

Auf die zunehmende Zahl von Soloselbstständigen, die wettbewerbsverzerrend agieren, weisen der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Deutsche Gewerkschaftsbund hin.

In einer "Gemeinsamen Erklärung zur Situation von Soloselbstständigen im Handwerk" weisen der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf die zunehmende Anzahl von Soloselbstständigen im Handwerk hin, die wettbewerbsverzerrend agieren. Sie verlangen konkrete Maßnahmen von der Politik.

Nach Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes belief sich die Zahl der Soloselbstständigen im Handwerk im Jahr 1994 noch auf 77.000, stieg im Jahr 2013 auf 256.000 an und erreichte im Jahr 2017 312.000.

Mit diesen Formen der Soloselbständigkeit komme es zu gezielten Unterbietungsstrategien, die einem fairen Leistungswettbewerb und dem Tarifgefüge schaden, heißt es in der Erklärung. "Immer öfter werden wettbewerbsverzerrende Subunternehmerstrukturen eingerichtet oder das Reisegewerbe bedenklich genutzt. Die zunehmende digitale Vermittlung handwerklicher Dienstleistungen über Online-Plattformen begünstigt solche Fehlentwicklungen." Missbräuchliche Formen der Soloselbstständigkeit könnten nicht im Interesse eines lebendigen und zukunftsfähigen Handwerks sein, meinen die Verbände. Deshalb sei der Gesetzgeber jetzt zum Handeln aufgefordert.

"Der gesetzliche Rahmen für Soloselbstständige muss so abgesteckt werden, dass er einem fairen Wettbewerb garantiert und Menschen nicht lebenslang von staatlichen Transferleistungen abhängig macht", fordert Stefan Körzell, Mitglied des Bundesvorstands des DGB. "Der gegenwärtig festzustellende Trend zur Soloselbstständigkeit wird dann problematisch, wenn er zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen führt, die reguläre Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Auszubildenden ins Abseits drängen", betont Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk (UDH).

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Hier finden Sie die gemeinsame Erklärung von ZDH und DGB.

Konkrete Maßnahmen vorgeschlagen

In der Erklärung, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe erarbeitet hat, wird eine Reihe konkreter Maßnahmen aufgelistet, um Wettbewerbsverzerrungen durch Soloselbstständige zu minimieren. So sehen ZDH und DGB die Politik in der Pflicht, vor allem durch eine verpflichtende soziale Absicherung missbräuchliche Formen von Soloselbstständigkeit unattraktiver zu gestalten. Insoweit unterstützen ZDH und DGB nachdrücklich die Pläne der Bundesregierung, eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einzuführen.

Darüber hinaus wird aber weiterer Handlungsbedarf gesehen, beispielsweise in der gesetzlichen Unfallversicherung, im Arbeitsschutz, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bei der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht sowie bei der Zusammenarbeit mit dem Zoll bzw. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Am Ende seien aber auch die Tarifpartner in den einzelnen Handwerksbranchen aufgefordert, vor allem durch eine stärkere Tarifbindung für gute Arbeitsbedingungen und faire Wettbewerbsstrukturen zu sorgen.

Die Verbände fordern außerdem, die Soloselbstständigen in die Sozialkassen-Tarifverträge einzubeziehen. Dafür müsste eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, denn ein solcher Versuch ist zuletzt an der Rechtsprechung gescheitert.

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Text: / handwerksblatt.de

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