Die Soka-Bau darf kassieren.

Die Soka-Bau darf kassieren. (Foto: © Micha Klootwijk/123RF.com)

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Soka-Bau: Alle müssen zahlen

Der Beitrag zum Berufsbildungsverfahren ist auch für Ein-Personen-Betriebe rechtens. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 21. Juli 2016 entschieden.

Der Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren, den seit 2015 auch Betriebe ohne gewerbliche Arbeitnehmer (Soloselbstständige) an die Soka-Bau abführen müssen, wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg für wirksam angesehen. Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge für das Baugewerbe im Jahr 2015 durch das Bundesarbeitsministerium in einem ordnungsgemäßen Verfahren erfolgt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. In diesem Prozess ging es erstmals um eine Allgemeinverbindlicherklärung nach Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes. 

900 Euro pro Jahr

"Diese Entscheidung begrüßen wir, bestätigt sie doch unsere Rechtsauffassung", erklärte der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Frank Dupré. Auch der Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände, Lutz Pollmann, zeigte sich zufrieden: "Es ist nur gerecht, dass auch die so genannten Solo-Selbstständigen zu der Umlage herangezogen werden. Sie konnten bisher schon die Erstattungsleistungen der Soka-Bau von bis zu 30.000 Euro für drei Ausbildungsjahre in Anspruch nehmen und von der Ausbildungsleistung der anderen Betriebe profitieren."

Der Interessenverband Einzelunternehmer im Baugewerbe (IVEB) war gegen die Bescheide der Soka-Bau vorgegangen und ist vom Ausgang des AVE-Verfahrens positiv überrascht. "Es konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die erste Instanz zu einem Erfolg führen könnte, jedoch lässt die Argumentation der Antragsgegner und des Gerichtes zu, dass sich die betroffenen Betriebe ohne Beschäftigte Hoffnung auf ein positives Urteil in den kommenden Instanzen machen dürfen. Neben dem AVE-Verfahren hat die Soka Bau rund 20 000 Mahnbescheide an unsere Nichtzahler gesendet und verbrennt hiermit weiter sinnlos Gelder der Beitragspflichtigen Betriebe, ohne sich auf eine Prozessökonomisch sinnvolle Praxis einzulassen, die sowohl vom IVEB als auch von den Gerichten befürwortet wurde und wird", erklärte Geschäftsführer Jan Petershöfer.

Seit dem 1. April 2015 sind auch Baubetriebe ohne gewerbliche Arbeitnehmer tariflich verpflichtet, einen Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren in Höhe von 900 Euro pro Jahr an die Soka-Bau zu zahlen. Das hat zu heftigen Protesten geführt. Mit der Berufsbildungsumlage werden die Erstattungsleistungen an die Ausbildungsbetriebe finanziert.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2016, 14 BVL 5007/15, 14 BVL 5003/16, 14 BVL 5004/16 und 14 BVL 5005/16

Am 21. September 2016 wird das Bundesarbeitsgericht als letzte Instanz über die Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge von 2008, 2010 und 2014 entscheiden.

Hintergrund: Was ist die Soka-Bau?
Die Soka-Bau ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt). Aufgaben der Soka-Bau sind die Finanzierung von Urlaubsgeldern, die Bezuschussung der Berufsausbildung, betriebliche Altersvorsorge und neuerdings auch die Kontrolle der Mindestlöhne. Bilanzsumme 2014: Rund 6,6 Mrd. Euro. Grundlage der Beitragspflicht ist der Tarifvertrag des Baugewerbes (VTV), der auf Antrag der Tarifpartner vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu für allgemeinverbindlich erklärt wird. Der Beitragssatz liegt je nach Bundesland zwischen 17,2 und 26,55 Prozent der Bruttolohnsumme, zahlbar bis zu vier Jahre rückwirkend bei zwölf Prozent Verzugszinsen.

Text: / handwerksblatt.de

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