Am Steuerbonus für Handwerksleistungen soll weiterhin festgehalten werden, auch wenn sich einige Stimmen in der Politik dagegen aussprechen.

Am Steuerbonus für Handwerksleistungen soll weiterhin festgehalten werden, auch wenn sich einige Stimmen in der Politik dagegen aussprechen. (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)

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Handwerkerbonus wird nicht abgeschafft

Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist eine Erfolgsgeschichte seit 2006. Und die Bundesregierung will an der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen festhalten.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte am Donnerstag vor der Presse, er sehe keinen Handlungsbedarf beim Thema Steuerermäßigungen für Handwerker. Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) erklärte, das Steuerprivileg solle nicht angetastet werden.

"Aktuelle Wortmeldungen sind voreilig und unreflektiert", reagierte ZDH- Präsident Wollseifer auf Äußerungen von SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider, der den Handwerkerbonus am liebsten abschaffen würde. Schneider hatte gegenüber der Süddeutschen Zeitung (3. April 2014) gesagt, die mit der Vergünstigung verbundenen Ziele würden teilweise verfehlt. "Es besteht ganz offensichtlich Handlungsbedarf. Das kann der Finanzminister nicht ignorieren", so Schneider. Er bezieht sich auf eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie, die den Steuerbonus kritisch beleuchtet.

Lena Strothmann, Bielefelder Bundestagsabgeordnete und handwerkspolitische Sprecherin der CDU/CSUBundestagsfraktion riet dem Koalitionspartner, sich besser abzustimmen: "Ich halte von dem Vorschlag, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen abzuschaffen, nichts. Der Vorschlag von Herrn Schneider ist weder mit der CDU/CSU noch innerhalb der SPD abgestimmt. Schäuble und Gabriel lehnen die Abschaffung unisono ab. Ich rate der SPD daher dringend, sich künftig – auch im Sinne einer erfolgreichen Koalitionsarbeit – intern besser abzusprechen."

Der Steuerbonus bringt die Betriebe durch die Wirtschaftskrise

Das Handwerk sieht das Instrument ganz klar als Erfolgsgeschichte: Auch dank des seit 2009 verdoppelten Steuerbonus seien die Betriebe gut durch die Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen. "Der Steuerbonus hat seitdem maßgeblich zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaftsleistung beigetragen", so Hans Peter Wollseifer.

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Illegale Handwerkertätigkeiten gehen seit Jahren zurück

Aktuelle Verlautbarungen des Bundesministeriums der Finanzen und von Prof. Friedrich Schneider von der Johannes-Kepler-Universität Linz würden zeigen, dass die illegale Beauftragung von Handwerkerleistungen in Privathaushalten seit Jahren zurückgeht. Vergessen werde auch, dass das Bundesministerium der Finanzen im Januar 2014 mit einem neuen Anwendungsschreiben jetzt vorgetragenen Kritikpunkte bereits aufgegriffen hat.

So seien beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten von Schornsteinfegern nur noch eingeschränkt abzugsfähig und die Leistungen eines Gutachters nicht mehr als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt. Dazu komme, so der Handwerkspräsident, dass das wissenschaftliche Vorgehen bei der Erarbeitung des vorliegenden Gutachtens zur Evaluierung zumindest sehr strittig ist. Die jetzt bekannt gewordenen Schlussfolgerungen sind daher kaum haltbar.

Die Debatte versachlichen

"Dem Handwerk liegt daran, die Debatte zu versachlichen", erklärt der ZDH-Präsident. "Fakt ist doch, dass die privaten Haushalte zunehmend das Instrument des Steuerbonus nutzen. Die Beauftragung von legal ausgeführter Handwerksleistung bringt dem Fiskus in jedem Fall 19 Prozent Steuereinnahmen – auf die begünstigte Handwerkerleistung ebenso wie auf die nicht begünstigten Materialkosten." Dazu würden die von Haushaltsexperten gerne vergessenen Unternehmenssteuern kommen, die anwachsen - Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer; sowie die zusätzlichen Einnahmen aus der Lohnsteuer und steigende Beiträge zu den  Sozialversicherungen.

Das Potenzial des Handwerkerbonus ist noch nicht ausgeschöpft

Richtig sei eher, dass das Potential des Instruments des Steuerbonus für Handwerkerleistungen noch nicht ausgeschöpft ist. Eine Ausweitung auf den Satz für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen, die bis zu 20 Prozent von 20.000 Euro, also einen maximalen Steuerbonus von 4.000 Euro, erlauben, sei wünschenswert. Wollseifer: "Dann könnte dieses Instrument von privaten Haushalten auch für die bisher steuerlich nicht begünstigte energetische Gebäudesanierung genutzt werden."

Schwarzarbeit eindämmen

Die Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen wurde im Jahr 2006 von der damaligen großen Koalition eingeführt, um die Schwarzarbeit einzudämmen, und um haushaltsnahe Beschäftigung zu fördern. "Diese Ziele haben wir aus meiner Sicht erreicht, denn der Steuerbonus ist in den letzten Jahren immer stärker genutzt worden und wir können mehr haushaltsnahe Beschäftigung verzeichnen", so Lena Strothmann (Foto), die auch Präsidentin der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld ist. "Vergessen darf man auch nicht, dass jede legale Auftragsvergabe auch Einnahmen durch Mehrwertsteuer, Unternehmenssteuer und Lohnsteuern mit sich bringt."

Text: / handwerksblatt.de

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