Mutterschutz bei Selbstständigen: Regierung sucht Lösungen
Tischlermeisterin Johanna Röh kämpft weiter unermüdlich für eine Reform des Mutterschutzes bei Selbstständigen. Im Petitionsausschuss des Bundestages versicherte man ihr jetzt, dass die Bundesregierung einer Lösung des Problems arbeitet.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Frauen im Handwerk
Eine Schwangerschaft darf nicht die Existenz bedrohen. "Es braucht eine umfassende Reform des Mutterschutzes", sagt Tischlermeisterin Johanna Röh. Sie hat mit ihrer Petition #meinewerkstattbleibt 111.794 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden.
Selbstständige Schwangere müssten den gleichen gesetzlichen Mutterschutz genießen wie Angestellte, heißt es in der Eingabe, die Johanna Röh noch während ihrer Schwangerschaft im Frühsommer in Berlin überreicht hatte. Inzwischen ist sie Mutter einer kleinen Tochter und kämpft weiter unermüdlich gegen die Mutterschutzfalle bei Selbstständigen.
Johanna Röh in ihrer Werkstatt Foto: © Heimat Werbeagentur GmbHWährend einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses im Paul-Löbe-Haus am Montag (26. September) machten die Parlamentarischen Staatssekretärinnen Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen; Bundesfamilienministerium) und Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen; Bundeswirtschaftsministerium) Johanna Röh und ihren Mitstreiterinnen deutlich, dass die Bundesregierung an einer Lösung für das Problem des fehlenden Mutterschutzes arbeite. Und zwar "intensiv".
Gemeinsam an einer Lösung arbeiten
"Wir sind sehr dankbar, wie viel breite Unterstützung wir aus allen Parteien für dieses Thema bekommen. Das zeigt uns, dass die Problematik verstanden wurde", berichtet Johanna Röh am Morgen nach dem Besuch in Berlin.
"Außerdem glauben wir, dass es für eine erfolgreiche und vor allem für die Betroffenen hilfreiche Änderung der Bedingungen wichtig ist, dass die Parteien zusammen an einer Lösung arbeiten. Genau das ist jetzt in dieser Situation notwendig und das entscheidende Signal für uns Betroffenen - das es um die Sache geht."
Schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern
Wirtschafts-Staatssekretärin Franziska Brantner hatte am Montag berichtet, dass das Thema in ihrem Ministerium angekommen sei. Es sei eine Arbeitsgruppe gegründet worden, die mit Verbänden und Betroffenen nach Lösungen suche. Brantner lud Röh ein, sich daran zu beteiligen. "Wir müssen Lösungen finden, auch wenn diese nicht trivial sind", so die Staatssekretärin.
Das Anliegen der Petition ist, dass eine Schwangerschaft keine Existenzbedrohung darstellen darf. Und dass eine Schwangerschaft nicht zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen darf. "Vor allem für Gründerinnen, Chefinnen in investitionsintensiven Branchen und Selbstständige in körperlich arbeitenden Berufszweigen müssen Instrumente geschaffen werden, die schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern", so Johanna Röh.
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Als Selbstständige in der Schwangerschaft auf der Baustelle aktiv
Während eine angestellte Tischlerin mit Bekanntwerden der Schwangerschaft sofort ein betriebliches Beschäftigungsverbot bei voller Lohnfortzahlung bekommen hätte, sei sie weiter auf der Baustelle aktiv gewesen, um den Fortbestand ihres Betriebes zu sichern, sagte die Tischlermeisterin vor den Abgeordneten im Petitionsausschuss.
Wäre sie insolvent gegangen, hätte sie das in den letzten Jahren in den Betrieb geflossene Kapital verloren, ihre Auszubildende hätte sich einen neuen Ausbildungsplatz suchen müssen und sie den Betrieb später wieder neu aufbauen oder sich eine Anstellung suchen müssen.
"Womöglich noch bei einem Tischlermeister, der Familie und Betrieb problemlos vereinbaren kann, weil er nicht derjenige ist, der selbst das Kind bekommt." Das sei keine Chancengleichheit, sagte sie. In der Coronapandemie, so Röh, sei es auch gelungen, Unternehmen aufzufangen. "Das erwarten wir bei uns auch", machte sie deutlich. Aktuell sei es aber so, dass sie zwar Haushaltshilfe hätte beantragen können, aber keine Betriebshilfe.
Betriebshilfe nach dem Vorbild der Landwirtschaft
Das Mutterschutzgesetz erfasse die Selbstständigen nicht, da es von Arbeitgebern fordere, Schutzzonen für Arbeitnehmerinnen zu schaffen, erläuterte Familien-Staatssekretärin Ekin Deligöz. Schutzmöglichkeiten könnte es über die privaten und gesetzlichen Krankenkassen geben, die aber auch begrenzt wären, sagte sie.
Interessant sei das Vorbild aus der Landwirtschaft, so Deligöz. Hier gebe es schon die Möglichkeit, landwirtschaftliche Betriebshilfe zu beantragen. Um auf dieser Basis eine Betriebshilfe auch für Handwerksbetriebe zu schaffen, sei sie in Gesprächen mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Es könne über den berufsständischen Weg laufen, sagte sie.
Österreich mache das beispielsweise über Beiträge der Selbstständigen, so Deligöz. Anwältin Angela Heinssen, die Johanna Röh begleitet hatte, warb vor dem Ausschuss für eine schnelle Lösung. Das koste vielleicht etwas, sagte sie. Die Rendite, die es auch kurzfristig gebe, indem Firmen gegründet, Handwerksbetriebe übernommen und Arztpraxen im ländlichen Raum gesichert würden, sei aber unschätzbar.
Quelle: hib
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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