Neuer Mindestlohn für Wäschereien
Für Wäschereien im Objektkundengeschäft wird es einen neuen Mindestlohn geben, der in den neuen Bundesländern bei 7,50 Euro, im Westen bei 8,25 Euro liegen wird.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn
Die Tarifparteien haben beantragt, ihn für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Die Tarifparteien für die Textilpflegebranche haben für Wäschereien mit Objektkundengeschäft eine neue Vereinbarung für einen Mindestlohn unterschrieben, erklärt der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) in einer Pressemitteilung. In den neuen Bundesländern betrage er 7,50 Euro, in Westdeutschland 8,25 Euro. Bis zum Jahr 2016 solle der Mindestlohn in zwei Stufen auf einheitlich 8,75 Euro in Ost und West steigen. Der neue Mindestlohn gilt erst, wenn er ins Entsendegesetz aufgenommen und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Dies könne nach Informationen des DTV noch an die drei Monate dauern.
Insgesamt seien zirka 34.000 Beschäftigte davon betroffen. Zeitgleich hätten die Tarifparteien beim Bundesarbeitsministerium gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Tarifpartner seien die Tarifpolitische Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung (Tatex) im DTV, der Industrieverband Textil Service e.V. (intex) und die IG Metall.
Die bisher gültige Vereinbarung, die zum 31. März 2013 auslief, sah nach Angaben des DTV einen Mindestlohn von 7,00 Euro in den neuen Bundesländern und 8,00 Euro in Westdeutschland vor. Von der neuen Regelung würden besonders Frauen profitieren. 80 Prozent der Beschäftigten in der Branche seien weiblich. Parallel werde die Tatex mit ihrem Tarifpartner, der DHV – Die Berufsgewerkschaft, einen gleichlautenden Mindestlohntarifvertrag abschließen.
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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