Mindestlohn: Was gilt wo, wann und für wen?
In der aktuellen Diskussion um den Mindestlohn – teilweise werden 12 Euro die Stunde gefordert – stellt sich die Frage: Welche Mindestlöhne gibt es eigentlich und für wen gelten sie?
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn
Zum 1. Januar 2020 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 9,35 Euro brutto die Stunde. Auch etliche Branchen-Mindestlöhne im Handwerk steigen 2020 oder sind es schon. Diese Löhne werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern in Tarifverträgen ausgehandelt. Ein Überblick.
Gebäudereiniger
Der Mindestlohn für die Glas- und Gebäudereinigung (Lohngruppe 1) liegt seit 1. Januar 2020 bei 10,80 Euro (West) und 10,55 Euro (Ost) beziehungsweise 14,10 Euro (West) und 13,50 Euro (Ost) für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6). Ab 1. Dezember 2020 gibt es bundeseinheitlich 10,80 Euro bzw. 14,10 Euro.
Baugewerbe
Die Mindestlöhne im Baugewerbe steigen ab April 2020. Es bleibt auch nach den langwierigen Tarifverhandlungen bei zwei Branchen-Mindestlöhnen.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Februar 2020 bis 31. Dezember 2020.
Folgende Eckdaten wurden vereinbart:
- Der Mindestlohn 1 (Hilfsarbeiten auf dem Bau; gilt bundesweit) steigt ab 1. April 2020 um 35 Cent auf 12,55 Euro (plus 2,9 Prozent),
- der Mindestlohn 2 (für Facharbeiter; gibt es nur in den alten Bundesländern) steigt ab 1. April 2020 um 20 Cent auf 15,40 Euro (plus 1,3 Prozent)und
- der Mindestlohn 2 Berlin wird ab 1. April 2020 um 20 Cent auf 15,25 Euro erhöht.
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Dachdecker
Der Mindestlohn für Dachdecker stieg zum 1. Januar 2020 auf 13,60 Euro und ab 1. Januar 2021 liegt er dann bei 14,10 Euro. Ungelernte Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk erhalten seit 1. Januar 2020 mindestens 12,40 Euro und ab 2021 dann 12,60 Euro. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und die IG Bau haben gemeinsam einen Antrag beim Bundesarbeitsministerium gestellt, damit der Mindestlohn allgemeinverbindlich wird.
"Uns ist durchaus bewusst, dass wir mit einem Mindestlohn von über 14 Euro ab 2021 deutlich oberhalb des gesetzlichen Minimums liegen", erklärte Verbandspräsident Dirk Bollwerk. Auf der anderen Seite stehe das Dachdeckerhandwerk in Konkurrenz um Fachkräfte und Auszubildende. "Und hier müssen wir auch finanzielle Anreize setzen, sonst laufen unsere Bemühungen um Nachwuchs ins Leere." Der Tarifvertrag endet am 31. Dezember 2021.
Elektrohandwerk
Elektriker bekommen seit Januar 2020 mindestens 11,90 Euro. Erstmals bekommen alle Beschäftigten, die mit elektrotechnischen Arbeiten unmittelbar zu tun haben, das Mindestentgelt und nicht, wie bisher, nur die Monteure.
Bis 2024 steigt der Mindestlohn schrittweise auf 13,95 Euro die Stunde (jedes Jahr 50 Euro mehr). Das Bundesarbeitsministerium hat dem Antrag der IG Metall und des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) auf Allgemeinverbindlichkeit Ende Oktober zugestimmt.
Maler- und Lackierer
Das Maler- und Lackiererhandwerk unterscheidet zwischen dem Mindestlohn 2 für "Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)" und dem Mindestlohn 1 für "Ungelernte Arbeitnehmer". Gesellen im Tarifgebiet West (inklusive Berlin) bekommen seit 1. Mai 2019 mindestens 13,30 Euro die Stunde (Ost: 12,95 Euro). Ungelernte erhalten mindestens 10,85 Euro (bundesweit).
Ab 1. Mai 2020 steigt der Mindestlohn für Gesellen erstmals bundesweit einheitlich auf 13,50 Euro. Ungelernte Arbeitnehmer erhalten mindestens 11,10 Euro die Stunde.
Steinmetz- und Steinbildhauer
Der Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk liegt seit Mai 2019 bei 11,85 Euro und steigt am 1. Mai 2020 auf 12,20 Euro. Der Tarifvertrag tritt am 31. April 2021 außer Kraft.
Gerüstbauer
Seit dem 1. Juni 2019 steht den Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk ein Mindestlohn von 11,88 Euro zu.
Schornsteinfeger
Für die Beschäftigten im Schornsteinfegerhandwerk gilt bis Dezember 2020 ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 13,20 Euro.
Ausnahmen
Ausgenommen vom Mindestlohn sind
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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