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E-Rechnung: Jetzt auch in MV Pflicht

Auftragnehmer der öffentlichen Hand sind seit 1. April in Mecklenburg-Vorpommern zur E-Rechnung im Format XRechnung verpflichtet. Andere Länder haben schon vorgelegt.

Handwerksbetriebe und andere Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, können ihre Rechnungen jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern nur noch als E-Rechnung im Format XRechnung einreichen. Auf Bundesebene aber auch in einzelnen Bundesländern wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein die E-Rechnung bereits verpflichtend - jetzt zieht MV nach. 

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind öffentliche Auftraggeber bereits seit Juni 2021 verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. Nun sind die Auftragnehmer an der Reihe. Wenn Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringen, können sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) nutzen, darauf weist die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern hin. Die Plattform steht bereits seit dem 18. April 2020 zur Verfügung.

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Nachdem die Unternehmen sich als Nutzer bei der OZG-RE registriert haben können Sie Rechnungen im Standard XRechnung per E-Mail einbringen, direkt hochladen oder per Weberfassung der OZG-RE manuell erstellen.

Ablauf bei Rechnungsstellung über die OZG-RE

  • Über die OZG-RE können die Firmen ihre elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden.
  • Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.
  • Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. 
  • Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.

Folgende Übertragungskanäle der OZG-RE kann man für die Rechnungsstellung wählen

  • Einbringung mittels Weberfassung in der Fachanwendung: In einem webbasierten Online-Formular können die Inhalte der Rechnung direkt erfasst werden. Es erfolgt eine technische Prüfung, ob alle Pflichtfelder des Online-Formulars ordnungsgemäß ausgefüllt wurden.
  • Einbringung durch (insbesondere manuelles) Upload von Files: Im Upload-Bereich können elektronische Rechnungen hochgeladen und zur weiteren Bearbeitung eingebracht werden.

Optional können die Nutzer mittels Freischaltung über die OZG-RE weitere Einbringungsarten nutzen

  • Einbringung durch Web-Services über eine IT-Schnittstelle: Das Land stellt die Transportinfrastruktur Public Procurement OnLine (PEPPOL) für die Einbringung von elektronischen Rechnungen auf Grundlage des Beschlusses des IT-Planungsrates auf dessen 27. Sitzung am 25.10.2018 zur Verfügung.
  • Einbringung per E-Mail in die OZG-RE des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Hierbei ist zu beachten, dass eine Mail jeweils nur eine Rechnung enthalten darf. Ansonsten ist eine Weiterverarbeitung nicht möglich. Darüber hinaus können Sie den Status Ihrer elektronischen Rechnung über den Webzugang der OZG-RE nachverfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie elektronische Rechnungen entsprechend der gesetzlichen zeitlichen Bestimmungen digital und revisionssicher archivieren müssen.

Quelle: HWK OMV

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Text: / handwerksblatt.de

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