Politik will Datenschutz für kleine Betriebe lockern
Viele Handwerksbetriebe leiden unter den bürokratischen Pflichten, die seit Einführung der DSGVO gelten. Die Koalitionsfraktionen wollen sie jetzt entlasten.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Das aktuelle Datenschutzrecht
Die europäische Datenschutzgrundverordnung trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Sie brachte so manchen Unternehmer an den Rand des Nervenzusammenbruchs. In den Beratungsstellen des Handwerks standen die Telefone nicht mehr still, weil die Mitglieder sich über ihre Pflichten informieren wollten.
Die Bilanz des Handwerks zu einem Jahr DSGVO lesen Sie hier!Jetzt versprechen die Politiker der großen Koalition, die deutschen Datenschutzregeln – die teilweise über die Anforderungen der DSGVO hinausgehen – zu lockern. Nach Informationen der FAZ wollen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Innenausschuss des Bundestages nachbessern und stellten gemeinsame Änderungsanträge. Aktualisiert werden soll das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das teilweise noch strenger ist als die europaweit geltende DSGVO. Unternehmen und Bürger sollen so entlastet werden.
Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern
Lesen Sie mehr → DSGVO: So klappt´s auch mit dem DatenschutzVor allem kleine Unternehmen klagen über die hohen Anforderungen. Deshalb soll die Schwelle angehoben werden, von der an ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss: Statt bei zehn Mitarbeitern soll sie nun bei 20 Mitarbeitern liegen, die sich "ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen".
Außerdem sollen Mitarbeiter ihrem Unternehmen künftig per Email erlauben können, ihre Daten zu verarbeiten, berichtet die SZ. Bislang geht das nur schriftlich.
Am 26. Juni berät der Innenausschuss über die Anträge, am 27. Juni soll dann der Bundestag darüber abstimmen. Auch der Bundesrat hatte sich im April auf Initiative des Landes Niedersachsen für eine Lockerung der Datenschutzregeln eingesetzt, um kleine Betriebe zu entlasten.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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