Corona: längere Wirtschaftshilfen für besonders belastete Betriebe
Bund und Länder haben sich auf länderübergreifende Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens geeinigt. Die Überbrückungshilfe III wird um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert. Auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige läuft länger.
Die Hospitalisierungsrate soll flächendeckend zum Maßstab für Beschränkungen im Kampf gegen Corona werden. Das haben Bund und Länder beschlossen. Ausschlaggebend ist dann die vom Robert-Koch-Institut gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum. Ab einem Schwellenwert von drei soll es bundesweit Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie geben, wenn es diese nicht ohnehin schon gibt.
Steigt der Wert über sechs soll es auch für Geimpfte und Genesene eine Testpflicht geben, bevor sie bestimmte Einrichtungen betreten (2G plus). Bei einem Wert über neun sollen die Länder strengere Maßnahmen einführen – zum Beispiel Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von öffentlichen Veranstaltungen ergreifen können. Außerdem sollen von der Corona-Krise besonders betroffene Betriebe länger Unterstützung erhalten. Dazu wird die Überbrückungshilfe III bis März 2022 verlängert. Länger laufen soll auch die Neustarthilfe für Soloselbständige.
Impfanstrengungen deutlich verstärken
Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Boris Trenkel"Die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene haben sich endlich auf eine länderübergreifend an einheitlichen Schwellenwerten orientierte Pandemiebekämpfung und auf eine daran ausgerichtete Corona-Eindämmungspolitik verständigt", kommentiert Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Das diene nicht nur dem Gesundheitsschutz, sondern auch der Planungssicherheit der Betriebe. Es sei auch gut, dass die Beschlüsse bis Mitte Dezember gegebenenfalls nochmal nachgeschärft werden.
Positiv sei aus Sicht der Betriebe, dass die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen wie insbesondere die Überbrückungshilfe III einschließlich Neustarthilfe bis zum 31. März 2022 verlängert werden sollen. Es ist richtig, dass sich Bund und Länder verpflichtet haben, die Impfanstrengungen deutlich zu verstärken und auszuweiten und jeder und jedem, für den die Ständige Impfkommission eine Booster-Impfung empfiehlt, ein entsprechendes Angebot zu machen. Denn es bleibt die Maxime: Impfen! Impfen! Impfen!!! Gesundheits- und in dieser Lage Impfschutz ist immer auch Betriebeschutz!“
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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