Weil die Führerscheinprüfung schon viele Jahre zurückliegt, schleichen sich gerne Fehler im Straßenverkehr ein. Hier sind die fünf populärsten davon.

Weil die Führerscheinprüfung schon viele Jahre zurückliegt, schleichen sich gerne Fehler im Straßenverkehr ein. Hier sind die fünf populärsten davon. (Foto: © Aleksandrs Tihonovs/123RF.com)

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Fünf Irrtümer im Straßenverkehr

Panorama

Im Straßenverkehr hat grundsätzlich jeder erst einmal selbst recht. Aber stimmt das eigentlich, was man als richtig annimmt? Hier gibt es die fünf populärsten Irrtümer im Straßenverkehr zum Nachlesen.

Jeder Führerscheinbesitzer wird sich schon einmal stirnrunzelnd gefragt haben: "Wie war das gleich noch mal...?". Im Laufe der Jahre, die man schon hinterm Steuer verbracht hat, hat sich oft unmerklich ein gefährliches Halbwissen eingeschlichen.

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat in der aktuellen Ausgabe ihrer Versichertenzeitschrift "impuls" mit den fünf populärsten Irrtümern im Straßenverkehr aufgeräumt.

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Die fünf populärsten Irrtümer im Straßenverkehr

Rechts überholen auf der Autobahn ist verboten: Das ist tief in den Köpfen der Autofahrer verankert. Aber es gibt Ausnahmen, etwa bei einem Stau. Denn wenn der Verkehr auf der linken Spur steht oder höchstens 60 Stundenkilometer schnell ist, darf auf der rechten Spur überholt werden. Wichtig: Man darf maximal 20 Stundenkilometer schneller sein, als der Nebenfahrer, also maximal mit 80 Stundenkilometern überholen.

Einordnen im Reißverschlussverfahren soll möglichst zügig geschehen: Man sieht es immer wieder – weit voraus fällt eine Spur weg, weshalb die meisten Autofahrer sich schon früh einordnen. Es ist aber so, dass der Verkehr insgesamt zügiger weiterläuft, wenn alle Fahrer bis zum Ende des zu schließenden Fahrstreifens weiterfahren und sich erst dann einordnen.

Hupen ist fast nie gestattet: Wird die Hupe gerade in Südeuropa wie selbstverständlich benutzt, glauben hierzulande viele Autofahrer, dass es fast immer verboten ist. Doch Warnen durch Hupen ist erlaubt, wenn innerorts beispielsweise ein Fußgänger die rote Ampel überquert. Oder außerorts darf es als Überholsignal, dann aber nur kurz, auf Landstraßen benutzt werden, um dem Vorgänger das Überholen anzuzeigen.

Haltende Busse dürfen nicht überholt werden: Dies ist ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Fahrgästen, die nach dem Aussteigen die Straße überqueren wollen. Nötig ist es aber nicht, denn ein haltender Bus darf in Schrittgeschwindigkeit, also mit maximal sieben Stundenkilometern und ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden. Wenn aber ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf er in der Tat nicht überholt werden. Das betrifft etwa gefährliche Haltestellen, die mit einem entsprechenden Zeichen markiert sind. Dort müssen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich dieser nähern.

"Rechts vor links" gilt immer: Tatsächlich meinen fast alle Autofahrer, dass die Regel immer und ausnahmslos gilt. Das stimmt aber nicht, denn sie hat etwa keine Bedeutung, wenn die rechts einmündende Straße ein Feld- oder Waldweg ist, sie ein verkehrsberuhigter Bereich ist oder ein Fahrzeug aus einer Grundstückseinfahrt herausfährt. 

Hintergrund: Wer jetzt noch unsicher ist, kann sich im Online-Quiz "Kein Lappen für Lappen" der härtesten Fahrprüfung Deutschlands unterziehen. Prominente Befragung inklusive, denn Gernot Hassknecht, bekannt aus der "ZDF Heute Show", testet persönlich den aktuellen eigenen Wissenstand über die Verkehrsregeln. Die Fragen basieren auf den amtlichen Prüfbögen und wurden mit der Unterstützung von TÜV und DEKRA umgesetzt.

Text: / handwerksblatt.de

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