Foto: © Alexander Sell/MWVLW RLP
HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
Gefördert werden Ladestationen für Betriebsfahrzeuge, Carsharing und Elektroautos der Mitarbeiter. (Foto: © Aleksandrs Tihonovs /123RF.com)
Vorlesen:
Das Bundesverkehrsministerium und die KfW starten zum 23. November ein Zuschussprogramm zur Errichtung neuer Elektro-Ladestationen. Unternehmen und Kommunen werden mit je 900 Euro pro Ladepunkt gefördert.
Um den Klimaschutz mittels Elektromobilität voranzubringen braucht Deutschland mehr Ladestationen. Deshalb starten das Bundesministerium für Verkehr (BMVI) und die KfW zum 23. November Zuschussprogramme für neue Ladestationen bei Unternehmen und Kommunen.
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht-öffentlichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblicher oder kommunaler Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie für Fahrzeuge von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Antragsberechtigt sind unter anderem private Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen.
Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen zu schaffen, damit Unternehmen und Kommunen sowie deren Beschäftigte motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen.
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), aber maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen in Deutschland.
Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort etwa aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden.
Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.
Mehr Informationen zur Förderung Nähere Informationen zur Förderung einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen können Unternehmen unter www.kfw.de/441 abrufen, hier können sie auch eine ausführliche Broschüre herunterladen.DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren
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