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HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
Die Schwellenwerte legen die Betriebsgröße im Sinne des Handelsbilanzrechts fest. (Foto: © pogonici/123RF.com)
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Februar 2024
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen. KMU sollen damit um 650 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte es beim NRW-Handwerk an, jetzt hat es die Bundesregierung beschlossen: Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht sollen um rund 25 Prozent angehoben werden. "Die Anhebung der Schwellenwerte führt zu weniger Papierarbeit und mehr unternehmerischer Freiheit, sich der eigentlichen Arbeit und Wertschöpfung zu widmen", sagt Buschmann.
Davon profitieren sollen besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Laut Buschmann entlastet die Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung 52.000 Unternehmen um rund 650 Millionen Euro Bürokratiekosten jährlich. "Das sind im Durchschnitt also 12.500 Euro pro Unternehmen." Laut Bundesjustizministerium werden künftig knapp 11.200 kleine Unternehmen als Kleinstunternehmen eingestuft. Diese Unternehmen würden damit um über 93 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
Die Schwellenwerte legen die Betriebsgröße im Sinne des Handelsbilanzrechts fest. Dabei gibt es die Abstufungen "Kleinstunternehmen", "kleines Unternehmen", "mittelgroßes Unternehmen" und "großes Unternehmen". Der Umfang der Bilanzierungs- und Berichtspflichten hängt von der Unternehmensgröße ab: Ein kleiner Betrieb hat deutlich weniger Pflichten als ein großes Unternehmen. Durch die Anhebung rutschen viele Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse.
"Die Anhebung der gesetzlichen Schwellenwerte bei der Bilanzierung und der Rechnungslegung ist ein richtiger Schritt" erklärt Holger Schwannecke. Handwerksbetriebe, die als GmbH oder GmbH & Co. KG den umfassenden Bilanzierungs- und Berichtspflichten unterliegen, würden hierdurch entlastet, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "Weniger Bürokratie und Kostenbelastung sind die richtige Antwort auf die aktuelle Belastungssituation der Betriebe im Handwerk."
Schwannecke fordert: "Der beschlossene Gesetzentwurf muss deshalb Vorbild für weitere Maßnahmen sein, die sämtliche Handwerksbetriebe erfassen und entlasten. Das Bürokratieentlastungsgesetz bietet hierfür den richtigen Rahmen. Vorschläge des Handwerks gibt es zur Genüge. Nun ist es an der Zeit, diese konsequent umzusetzen."
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