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HWK Münster | November 2024
Wenn der Prüfer mit dem Laptop kommt
Zu einem Online-Seminar zur elektronischen Betriebsprüfung lädt die Handwerkskammer Münster Betriebe aus dem Kammerbezirk ein.
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Aus die Maus: Der Fördertopf für neuen Zuschuss des Bundes zu E-Mobilität war nach nur einem Tag leer. Aktuell kann man keinen Zuschuss für den Kauf und den Anschluss einer Ladestation bei der KfW mehr beantragen.
Ab dem 26. September 2023 konnten Eigentümer und Eigentümerinnen von bestehenden und selbst genutzten Wohngebäuden den Antrag auf die neue KfW-Förderung "Solarstrom für Elektroautos" stellen (KfW-Programm 442). Der Ansturm auf das Programm war so groß, dass die Fördermittel in Höhe von 300 Millionen Euro bereits am Abend ausgeschöpft waren. Es sind vorerst keine neuen Anträge mehr möglich - es galt das "Windhundprinzip" (wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Sobald weitere Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, will die KfW darüber informieren. Voraussichtlich stehen weitere 200 Millionen Euro für neue Anträge zur Verfügung.
"Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge bewilligt - trotz zwischenzeitlicher technischer Verzögerungen", so die staatliche Förderbank KfW. Wer seinen Antrag schon gestellt hat, alle Fördervoraussetzungen erfüllt und eine Zusage erhalten hat, werde den Zuschuss erhalten, versichert die KfW. Gefördert werden die Ladestation, eine neue Photovoltaikanlage und ein Batteriespeicher. Um die Förderung zu bekommen, muss man alle drei Technologien zusammen und neu kaufen. Den Anschluss muss ein Fachbetrieb - also Beispiel ein Betrieb des Elektrohandwerks - vornehmen.
Es handelt sich um einen Zuschuss, der bis zu 10.200 Euro betragen kann. Mieterinnen und Mieter gehen allerdings leer aus, auch Vermieter können den Zuschuss nicht für die Mietwohnung beantragen - ebenfalls nicht gedacht ist er für Ferienwohnungen oder Neubauten.
Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro. Bidirektional bedeutet, dass der Strom über die Wallbox in zwei Richtungen fließen kann: Vom Haus ins Fahrzeug und auch wieder zurück ins Haus.
Quelle: KfW
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