Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit an Wärmepumpen
Schornsteinfeger sollen künftig auch die Dichtheit des Kältemittelkreislaufs von Wärmepumpen überprüfen dürfen. Dazu müssen sie an einem speziellen Zertifikatslehrgang teilnehmen und eine Prüfung ablegen.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks haben sich auf eine gewerkeübergreifende Zusammenarbeit verständigt. Sie soll die unabhängige Überprüfung von Wärmepumpen regeln. Grundlage dafür ist eine Vereinbarung, die beide Verbände am 27. März 2024 unterzeichnet haben.
Lehrgang mit Zertifikat
Der Verbändevereinbarung zufolge sollen qualifizierte Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks künftig im Rahmen der Effizienzprüfung an Wärmepumpen auch die Dichtheit des Kältemittelkreislaufs überprüfen dürfen. Ein Zertifikatslehrgang "Lecksuche und Dichtheitsprüfung in der Kältetechnik" soll die bereits vorhandene Fachkunde zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ergänzen und vom Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks als Sachkundenachweis der Kategorie IV anerkannt werden. Nach erfolgreicher Prüfung und Erhalt des Zertifikats können Schornsteinfeger eine Dichtheitsprüfung an Wärmepumpen vornehmen, ohne jedoch in den Kältemittelkreislauf einzugreifen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks. Mit der Verbändevereinbarung erkennen beide Verbände die notwendigen fachlichen Qualifizierungsvoraussetzungen ihrer Gewerke für Arbeiten an Wärmepumpen an.
Kein Eingriff in Kältemittelkreislauf
In der Vereinbarung erklärt der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks, dass er die Leckage- und Dichtheitskontrolle im Rahmen der Prüfungen an Wärmepumpen durch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger aus Gründen der Energieeffizienz, des Umweltschutzes und der Sicherheit für sinnvoll erachtet und unterstützt.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks befürwortet in der Vereinbarung seinerseits, dass Reparaturen und Eingriffe in den Kältemittelkreislauf nicht vom Schornsteinfegerhandwerk, sondern nur von entsprechend qualifizierten, zertifizierten und in der Handwerksrolle eingetragenen Kälteanlagenbauern, Mechatronikern für Kältetechnik oder von handwerklich gleichwertig Qualifizierten vorgenommen werden sollen.
Nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung dürfen Arbeiten an Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur von zertifiziertem Personal durchgeführt werden.
Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
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Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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