Kleine und mittlere Betriebe, die stark von der Corona-Pandemie getroffen wurden, erhalten von Bund und Land eine Überbrückungshilfe. Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm.

Kleine und mittlere Betriebe, die stark von der Corona-Pandemie getroffen wurden, erhalten von Bund und Land eine Überbrückungshilfe. Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm. (Foto: © domencolja/123RF.com)

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Überbrückungshilfe Plus für Soloselbstständige und Kleinunternehmer gestartet

Die Überbrückungshilfe von Bund und Ländern startet jetzt. Nordrhein-Westfalen gewährt Soloselbstständigen und Kleinunternehmern eine zusätzliche Hilfe.

Kleine und mittlere Betriebe, die stark von der Corona-Pandemie getroffen wurden, erhalten von Bund und Land eine Überbrückungshilfe. Antragsberechtigt sind Unternehmer, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter denen des Vorjahres lagen. Sie erhalten für die Monate Juni bis August verlorene Zuschüsse, mit denen sie Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten decken können.

Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn: Mit der "NRW Überbrückungshilfe Plus" erhalten Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Die Landesregierung rechnet mit 100.000 Antragstellern für das Zusatzprogramm und stellt hierfür 300 Millionen Euro bereit.

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Bundeseinheitliches Antragsportal

ÜberbrückungshilfeInformationen zu den Programmen finden Sie unter: wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe und das nordrhein-westfälische Zusatzprogramm erfolgt über einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Die Bundesregierung stellt hierfür ein bundeseinheitliches Antragsportal zur Verfügung. Dort können sich die Berater registrieren und Anträge stellen.

Krisenbedingte Liquiditätshilfen von Bund und Land:

  • Bürgschaften bis 2,5 Millionen Euro: Die Bürgschaftsbank NRW kann bis zu 90 Prozent eines Bankkredits verbürgen. Mit Hilfe der ExpressBürgschaft können Unternehmen innerhalb von 72 Stunden Zusagen bis 250.000 Euro erhalten. Seit Juni gibt es außerdem die SchnellBürgschaft 100, die Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern für Kredite bis 250.000 Euro eine Besicherung von 100 Prozent ermöglicht. Seit Jahresbeginn hat die Bürgschaftsbank rund 400 Bürgschafts- und Garantieanträge positiv beschieden, die 5.000 Arbeitsplätze sichern.
  • Bürgschaften ab 2,5 Millionen Euro: Größere mittelständische Unternehmen können Anträge auf eine Landesbürgschaft stellen. Corona-bedingte Betriebsmittelkredite können mit bis zu 90 Prozent verbürgt werden. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie gab das Land Zusagen über 28 Landesbürgschaften im Volumen von rund 470 Millionen Euro.
  • Kurzarbeitergeld: Kein anderes staatliches Unterstützungsinstrument ist sich in der Krise so wichtig: Auch nach Ende des Lockdown befinden sich weiter Hunderttausende in Kurzarbeit. So können die Unternehmen, wenn sich die Lage wieder bessert – erste Anzeichen sind erkennbar –, auf bewährte Arbeitskräfte zurückgreifen.
  • Existenzgründer-Hilfen der NRW.Bank, Start-up Akut: Die Corona-Krise ist gerade für junge Unternehmen eine immense Herausforderung. Ihnen hilft das neue Förderprogramm NRW.Start-up akut: Wandeldarlehen in Höhe von bis zu 200.000 Euro stärken das Eigenkapital.
  • KfW-Corona-Hilfe: NRW-Unternehmen haben bisher mehr als 17.000 KfW-Kredite aus dem Corona-Programm erhalten. Sie sind mit einer Haftungsfreistellung von bis zu 100 Prozent versehen, damit Banken den Unternehmen schnell Liquidität zur Verfügung stellen können.

"Es ist gut, dass die Überbrückungshilfe von Bund und Land jetzt startet. Die Landesregierung will mehr für die krisengeschüttelten Solo-Selbstständigen, Freiberufler und Kleinunternehmer in Nordrhein-Westfalen tun, als es im Bundesprogramm vorgesehen ist. Deshalb ergänzen wir die Hilfe durch ein eigenes Zusatzprogramm aus Landesmitteln, damit die Betriebe gut durch die kommenden Monate kommen. Die Beantragung ist einfach, unbürokratisch und rein digital, damit die Hilfe schnell ankommt", sagt Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).

Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium

Text: / handwerksblatt.de

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