Regionalplan Ruhr schnell umsetzen
Der RVR hat den Regionalplan Ruhr beschlossen. Handwerk, Industrie und Handel begrüßen die Verabschiedung und fordern eine schnelle Umsetzung.
Nach jahrelangen Verhandlungen hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat den Regionalplan Ruhr mit verbindlichen Zielaussagen für die Entwicklung der Metropolregion beschlossen. An den Zielen haben sich die 53 Kommunen im Verbandsgebiet mit ihren Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen sowie Fachbehörden im Rahmen ihrer Genehmigungsverfahren auszurichten. Der Plan löst die im Verbandsgebiet bestehenden Pläne der drei Bezirksregierungen in Arnsberg, Düsseldorf und Münster und den Regionalen Flächennutzungsplan der Städteregion 2030 im mittleren Ruhrgebiet ab.
Das Handwerk und die Industrie- und Handelskammern (IHK) der Region begrüßen den Beschluss und drängen nun auf eine schnelle Umsetzung des Regionalplans Ruhr. "Damit existiert endlich eine Rechtsgrundlage für Planvorhaben und Investitionsentscheidungen", betont Michael Bergmann, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittleres Ruhrgebiet. "Mit Rechtskraft des Regionalplans allein ist aber die Bereitstellung eines dauerhaften Angebots an Gewerbe- und Industrieflächen nicht gesichert", ergänzt Thomas Harten, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Münster.
"Neuausweisung von Flächen zwingend notwendig"
Sie sind sich einig: "Für die Unternehmen im Ruhrgebiet ist es besonders wichtig, dass bestehende Betriebsstandorte gesichert werden und der Ausbau erneuerbarer Energien mit Augenmaß betrieben wird und nicht zulasten der bestehenden Gewerbeflächen erfolgt." Bergmann weiter: "Wir müssen darüber hinaus mehr Konversions- und Brachflächen reaktivieren und die Potenziale in bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten heben." Harten ergänzt: "Zur Deckung des Bedarfs ist auch eine Neuausweisung und -erschließung von Flächen zwingend notwendig."
Regionalplan RuhrDer Regionalplan umfasst eine Fläche von 443.709 Hektar. Davon entfallen mit 48 Prozent knapp die Hälfte auf Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche, 23 Prozent sind allgemeine Siedlungsbereiche und 20 Prozent entfallen auf Waldbereiche.
Wohnen: Der Regionalplan Ruhr legt in den Allgemeinen Siedlungsbereichen rund 3.200 Hektar Wohnreserven für etwa 140.000 zusätzliche Wohnungen fest. Die Metropole Ruhr stellt sich als Region der kurzen Wege mit guter Erreichbarkeit von Kitas, Schulen, Ärzten, Supermärkten und Discountern sowie Haltepunkten des ÖPNV dar.
Wirtschaft: Für Gewerbe und Industrie stehen im Regionalplan Ruhr insgesamt rund 5.100 Hektar Flächenreserven für Neuansiedlungen zur Verfügung. Dies entspricht einem Potenzial für rund 195.000 zusätzliche Arbeitsplätze. Rund 1.300 Hektar der Flächenpotenziale bieten optimale Voraussetzungen für Betriebe mit einem hohen Flächenbedarf. Diese 24 Regionalen Kooperationsstandorte im Regionalplan Ruhr sollen in interkommunaler Zusammenarbeit entwickelt werden.
Mobilität: Mit rund 660 Kilometern Bundesautobahnen und 2.500 Kilometern Bundes- und Landstraßen sowie 140 km regional bedeutsamen Straßen verfügt die Metropole Ruhr über ein dichtes Straßenverkehrsnetz. Hinzu kommen rund 590 km Schienenwege für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und 810 km Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr. Radschnellwege sollen einer nachhaltigen Mobilität dienen und als „Initialzündung“ für den Ausbau des regionalen Radwegenetzes sorgen. Mit rund 260 km Wasserstraßen schafft der Regionalplan Ruhr auch Voraussetzungen für den vergleichsweise umweltverträglichen Binnenschifffahrtsverkehr.
Grüne Infrastruktur: Der Regionalplan Ruhr sieht rund 90.000 Hektar Waldbereiche sowie rund 215.000 Hektar Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche vor. Für Tiere und Pflanzen sind etwa 80.000 Hektar als Naturschutzbereiche besonders geschützt. Rund 108.000 Hektar Regionale Grünzüge bieten attraktive Räume für Freizeit und Erholung. Gleichzeitig sind sie wichtige Bestandteile des regionalen Klimasystems. Als Kaltluftleitbahnen sorgen sie dafür, dass sich die Innenstädte im Sommer nicht so stark aufheizen.
Quelle: RVR
Diese und weitere Aspekte haben die Industrie- und Handels- sowie die Handwerkskammern im Ruhrgebiet in einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Titel "Wirtschaft braucht Fläche" festgehalten. Darin verweisen sie auf die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten, um ausreichend gewerbliche und industrielle Flächen bereitzustellen. Sie fordern darin das Land Nordrhein-Westfalen auf, niedrigschwellig zugängliche Fördermittel zur gewerblichen Flächenentwicklung in ausreichender Größenordnung bereitzustellen. Zudem sei das Land in der Pflicht, die landesplanerischen Grundlagen für eine wirtschaftsfreundliche Flächenpolitik im Rahmen des Landesentwicklungsplans auf den Weg zu bringen.
Baurecht für alle Flächenbedarfe schaffen
"Zudem sehen wir den Regionalverband Ruhr in der Pflicht, die im Regionalplan genannten Flächenbedarfe zeitnah zu aktualisieren", sagt Bergmann. Und auch die Kommunen seien gefordert: "Sie müssen jetzt Baurecht für alle im Regionalplan benannten Flächenbedarfe schaffen und Sorge dafür tragen, dass bestehende Standorte gesichert werden", erklärt Harten. "Die Flächeneigentümer müssen jetzt die Bereitschaft zeigen, nicht benötigte Flächen für andere wirtschaftliche Nutzungen zur Verfügung zu stellen", so Bergmann weiter.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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