Infektionsschutzgesetz lässt Gebäudereiniger im Regen stehen
Geimpfte Reinigungskräfte, die in Kliniken arbeiten, müssen sich täglich testen: In der Kälte und auf eigene Kosten. Klinikpersonal braucht nur noch zweimal die Woche einen Selbsttest. Der Verband der Gebäudereiniger spricht von einer "kolossalen Respektlosigkeit".
Geimpfte Reinigungskräfte fühlen sich durch das geänderte Infektionsschutzgesetz benachteiligt. Sie fallen aus dem neuen Testkonzept der Kliniken heraus. Das bedeutet, dass sie sich jetzt täglich auf eigene Kosten und mit eigenem Zeitaufwand testen lassen müssen. Vor der Klinik, in der Winterkälte.
"Geimpftes Arzt- und Pflegepersonal, aber auch externe Kräfte wie Physiotherapeutinnen und -therapeuten, haben sich als Berufsgruppen dagegen nur zwei Mal die Woche einem Selbsttest zu unterziehen, obwohl sie deutlich näher am Patienten arbeiten", sagt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). Das neue Testkonzept für Klinikpersonal wurde mit dem neuen Infektionsschutzgesetz eingeführt. Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Erleichterung begrüßt, spricht Johannes Bungart von einem "Zwei-Klassen-Berufsgruppen-System" an Deutschlands Krankenhäusern.
"Das ist völlig unverantwortlich"
Johannes Bungart Foto: © Die Gebäudedienstleister "Dies ist eine kolossale Respektlosigkeit gegenüber unserem in der Pandemie systemrelevanten Handwerk", erklärt Johannes Bungart. Ohne Not und völlig willkürlich nehme die Ampel-Koalition "zehntausende geimpfte Reinigungskräfte, die für Hygiene, Desinfektion und Sauberkeit in Krankenhäusern sorgen, aus den bisherigen internen Testkonzepten der Krankenhäuser heraus. Dies ist nicht nachvollziehbar und völlig unverantwortlich", ärgert sich der Verbandsgeschäftsführer.
Bei Arzt- und Pflegepersonal, aber auch externe Physiotherapeuten würden Selbsttests ohne Überwachung reichen. Zudem würden die Tests vom Staat bezahlt. Begleitpersonen von Kranken würden aus der Testpflicht komplett herausfallen. Reinigungskräfte hingegen brauchen täglich einen Test.
Die Benachteiligung der Gebäudereinigung sei "unerklärlich und willkürlich". Der Verband fordert in einer Pressemitteilung die Politik auf, die Regelung zurückzunehmen.
Gesetzlicher Hintergrund / Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes Im bisherigen Paragrafen 28b Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) war geregelt, dass sogenannte "Besucher" - das sind laut Gesetzesbegründung auch externe Handwerker, Handwerkerinnen und demnach auch Reinigungskräfte - bei täglicher Tätigkeit in den Gesundheitseinrichtungen einen Test gemäß der 3G-Regelung am Arbeitsplatz nachzuweisen haben (§ 23 und § 36 IfSG). Die Gesundheitseinrichtungen mussten im Rahmen ihres Testkonzeptes die Testungen für alle Beschäftigten und Besucher anbieten. Durch die Neuregelung im Gesetzentwurf ist diese Passage des Paragrafen 28b Absatz 2 entscheidend eingeschränkt worden. Alle Krankenhäuser sind aus der Testverantwortlichkeit für Besucher und demnach auch Reinigungskräfte ausgenommen worden. Quelle: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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